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019/2001
Stand: 24.01.2001
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Schily: Kriminalstatistik ist vor allem ein Problem der Länder

Innenausschuss/

Berlin: (hib/WOL) Unterschiedliche Zahlen über rechts- oder linksextremistisch motivierte Straftaten in der polizeilichen Kriminalstatistik "sind kein Thema des Bundes, sondern vor allem ein Problem der Länder". Dies erklärte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) gegenüber den Abgeordneten des Innenausschusses am Mittwochmittag. Schily verwies damit nochmals auf bislang unterschiedliche polizeiliche Erfassungskriterien in den Bundesländern und entsprechend unterschiedlich geführte Kriminalstatistiken und Verurteilungszahlen, die im Widerspruch zu von den Medien veröffentlichten Angaben stünden. Man wolle, so der Minister, in Abstimmung mit der Innenministerkonferenz der Länder bei der statistischen Erfassung nicht mehr dem Begriff des Extremismus folgen, sondern werde "politischen Motivationen" und die darauf hinweisenden Tatbe- und -umstände als Kriterium berücksichtigen. Dies solle in einer Pilotphase getestet werden.

Zum Vorwurf der CDU/CSU, die das Fehlen eines klaren Kriterienkatalogs zum Ausdruck brachte, erklärte Schily, gerade die von der Regierung angeführten und von der Union kritisierten Beispiele würden die Schwierigkeiten verdeutlichen, einen "eindeutigen" Kriterienkatalog vorzustellen. So sei es durchaus denkbar, dass mit einer Anzeige eine links- oder rechtsextremistische Motivation signalisiert würde. Nachzuvollziehen sei auch, dass ein ermittelnder Beamter bei seinen Nachforschungen zu einem anderen Sachverhalt käme, der wiederum vom Vertreter der Anklage revidiert oder bestätigt werden könnte. Denkbar sei weiter, dass bei einer gerichtlichen Verhandlung eine neuerliche Änderung des Tatbestandes festgestellt würde. Dies wiederum könne sich in der Berufungsinstanz oder der Revisionsinstanz bis hin zum Bundesgerichtshof dann nochmals mehrfach anders darstellen.

Der Innenminister erklärte, "jeder, der konstruktiv dazu beitragen kann, Erfassungsmerkmale und Kriterien zuverlässiger zu gestalten, ist hierzu ausdrücklich eingeladen". Dies gelte konkret auch für die Klärung der Tatbestände und Zahlenangaben von Journalisten, auf die sich die PDS berufe. Allerdings dürfe man sich bei der konkreten Angabe der Fakten dann nicht auf die journalistische Vertraulichkeit berufen, sondern müsse Fakten und Quellen klar benennen.

Nachfolgend wurde von Vertretern der Regierung, des BKA und des Bundesnachrichtendienstes bestätigt, dass auf Grund der Aufgabenstellungen der Polizei und der Länder, des BKA und der Nachrichtendienste unterschiedliche Erfassungsmerkmale gegolten hätten. Auch habe es bei der Nachprüfung einzelner Fälle Korrekturen gegeben. Dies hätte unter anderem dazu geführt, dass

man in Zukunft nicht nur den Tatbestand einer politisch motivierten Straftat erfassen werde, sondern schon den Versuch dazu. Aufklärung erwarte man sich schließlich auch durch die geplante Tätigkeit eines internationalen Büros zur Erfassung politischer Straftaten, deren Zentrale in Wien beherbergt sei. Man erhoffe sich durch dieses Büro als Anlaufstelle insbesondere deshalb eine aufklärende Ergänzung, weil sie nicht als polizeiliche oder staatliche Vertretung antizipiert werde.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_019/02
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