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029/2001
Stand: 02.02.2001
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Tagespflege physisch geschädigter älterer Menschen ausbauen

/Familie/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Mit der Förderung der Tages- und Nachtpflege will die Bundesregierung ein Leistungsangebot ausbauen, so dass Pflegebedürftige künftig einmal wöchentlich Tagespflege in Anspruch nehmen können. Die dadurch entstehenden Aufwendungen sollen nicht mit den häuslichen Pflegeleistungen verrechnet werden, teilt sie in ihrer Stellungnahme zum dritten Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland "Alter und Gesellschaft" mit, den die "Sachverständigenkommission für den Dritten Altenbericht" vorgelegt hat (14/5130). Die Regierung sieht die entscheidenden Vorteile dieser Neuregelung darin, einerseits den pflegenden Angehörigen eine physisch und psychisch dringend erforderliche Entlastung zu verschaffen, anderseits dem Pflegebedürftigen zu einem Angebot zu verhelfen, das die körperlichen und geistigen Fähigkeiten anregt. Darüber hinaus sichere die Tagespflege als Ergänzung der häuslichen Pflege den gewünschten längeren Verbleib des Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung, so die Regierung. Ebenso hält sie es für notwendig, Betreuungsgruppen auszubauen, ehrenamtliche, geschulte Helfer zu gewinnen und einzusetzen sowie Angehörigengruppen und Beratungsstellen zu fördern. Dazu befinde sie sich im Dialog mit den organisierten Selbsthilfegruppen. Die Sachverständigenkommission kennzeichne in ihrem Bericht die Verknüpfung der altersgerechten Versorgung mit psychotherapeutischer, psychosomatischer und psychiatrischer Kompetenz als Voraussetzung für erfolgreiche Pflege und Betreuung älterer Menschen, die an Demenz (altersbedingter Abbau der Leistungsfähigkeit des Gehirns) leiden. Die Bundesregierung schließt sich dieser Einschätzung an, indem sie sich für diese Kompetenz bei allen Betreuungsträgern und -formen einsetzt. Nur so könne der Anspruch, für psychisch Erkrankte eine spezielle Tagesbetreuung anzubieten, aufrecht erhalten werden.

Ferner setzt sich die Regierung ferner dafür ein, bedarfsgerechte Voraussetzungen für ein "würdevolles Sterben" zu schaffen. Ambulant und stationär tätige Hospize leisteten dazu einen viel beachteten Beitrag. Der Weiterentwicklung von Hospizkonzepten komme ein "hoher ethischer Wert" zu, der auch Forderungen zur Freigabe aktiver Sterbehilfe unter dem Deckmantel der Autonomie "ein wirksames Gegengewicht" biete, heißt es in der Stellungnahme.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_029/01
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