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044/2001
Stand: 14.02.2001
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BSE-Maßnahmengesetz passiert Agrarausschuss

Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten/

Berlin: (hib/MAR) Der Agrarausschuss hat am Mittwochvormittag dem von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Entwurf eines BSE-Maßnahmengesetzes (14/5219) gegen die Stimmen der F.D.P., bei Enthaltung der PDS und Teilenthaltung der CDU/CSU in geänderter Fassung zugestimmt.

Das Gesetz sieht vor, die Ermächtigungen insbesondere des Verfütterungsverbotsgesetzes, aber auch des Tierkörperbeseitigungs- und des Tierseuchengesetzes zu erweitern. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, sowohl die bisherigen Entscheidungen der Europäischen Gemeinschaft vollständig in nationales Recht umsetzen als auch - im Bedarfsfall - weitere zum Schutz vor BSE notwendig werdende Regelungen durch Verordnung treffen zu können. Daneben soll mit einer Änderung der Zusatzabgabenverordnung den von einem BSE-Fall betroffenen Milcherzeugern die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Milchquote (Anlieferungs-Referenzmenge) zeitweilig anderen zu überlassen.

Mit einem von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Änderungsantrag wurde im Gesetzentwurf verdeutlicht, dass zum einen sogenannte Eilverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates nur bei Gefahr im Verzuge oder soweit dies zur unverzüglichen Umsetzung von EG-Recht erforderlich ist, erlassen werden können; zum anderen wurde mit dem Änderungsantrag klargestellt, dass Rechtsverordnungen nach den Vorschriften des Tierseuchengesetzes dazu ermächtigen, im Falle des Ausbruchs von BSE die Tötung von Rindern anordnen zu können. Ein zusätzlicher Paragraf im Tierkörperbeseitigungsgesetz soll darüber hinaus ermöglichen, durch Rechtsverordnung Produkte der Tierkörperbeseitigungsanstalten (insbesondere Tiermehl) vom Inverkehrbringen, vom innergemeinschaftlichen Handel sowie von der Ein- oder Ausfuhr ganz oder teilweise auszuschließen.

Auf Verlangen der Union wurde im Verlauf der Sitzung durch eine weitere Änderung klargestellt, dass die Milchquotenregelung für jeden Inhaber einer Anlieferungs-Referenzmenge gelten soll, dessen Bestand durch Maßnahmen auf Grund des Tierseuchengesetzes wegen BSE betroffen ist. Von der Opposition wurde vor allem Kritik daran geübt, dass der Gesetzentwurf die Finanzierungsfrage offen lasse und keine Entschädigungsregelungen enthalte. Ein ursprünglich im Entwurf enthaltener Paragraf zum Ausgleich unbilliger Härten war nach Angaben des Regierungsvertreters auf Verlangen der Länder gestrichen worden. Der Antrag der CDU/CSU, diesen Paragrafen wieder in den Gesetzestext aufzunehmen, fand im Ausschuss keine Mehrheit.

Auch die mitberatenden Ausschüsse für Wirtschaft, Recht, Gesundheit und Umwelt haben den Entwurf des BSE-Maßnahmengesetzes mehrheitlich angenommen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_044/01
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