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049/2001
Stand: 16.02.2001
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Rentenerhöhung zum 1. Juli auf rund zwei Prozent geschätzt

/Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Nach ersten Schätzungen wird die Rentenanpassung zum 1. Juli dieses Jahres bei rund zwei Prozent liegen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/5255) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (14/5116) mit. Mit diesem Jahr werde wieder zur lohnbezogenen Rentenanpassung zurückgekehrt, damit die Rentnerinnen und Rentner am Wachstum der Wirtschaft beteiligt würden, heißt es weiter. Da langfristig ein angemessener Lebensstandard im Alter nur mit zusätzlicher Altersvorsorge erreicht werden könne, würden entsprechende Aufwendungen in der Anpassungsformel berücksichtigt. Laut Antwort werden die Regelsätze der Sozialhilfe zum 1. Juli entsprechend der Rentenanpassung angehoben. Einen besonderer Anpassungsbedarf mit Blick auf die Ökosteuer gebe es nicht, da die Kosten für Haushaltsenergie von 1991 bis

2000 um 6,7 Prozent gestiegen seien, während die Regelsätze im gleichen Zeitraum um rund 16 Prozent zugenommen hätten. Weiter erklärt die Regierung, das im Rahmen der vom Bundestag kürzlich verabschiedeten Rentenreform geplante Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung enthalte keine generelle Pauschalisierung von Sozialhilfeleistungen, sondern sehe für einzelne Komponenten der bedarfsabhängigen Grundsicherungs-Leistungen eine pauschalierte Auszahlung vor.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_049/05
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