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057/2001
Stand: 28.02.2001
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Regierung: Aufholprozess in den neuen Ländern stagniert nicht

/Neue Länder/Antwort

Berlin: (hibVOM/) Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, dass der Aufholprozess in den neuen Ländern stagniert. Dies macht sie in ihrer Antwort (14/5388) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion (14/5180) deutlich. In der ersten Hälfte der neunziger Jahre sei das kräftige gesamtwirtschaftliche Wachstum der neuen Länder wesentlich von der Bauwirtschaft getragen worden. Anschließend habe das verarbeitende Gewerbe an Gewicht gewonnen. Auf Grund dieser gegensätzlichen Entwicklungen sei das gesamtwirtschaftliche Wachstum ins Stocken geraten und habe 1998 mit nur 0,7 Prozent einen Tiefpunkt erreicht. Seitdem befinde sich die ostdeutsche Wirtschaft wieder auf einem Wachstumspfad, der wegen der noch nicht abgeschlossenen Anpassungsprozesse in den letzten vier Jahren schmaler gewesen sei als in den alten Ländern. Das verarbeitende Gewerbe wachse in den neuen Ländern schneller als im Westen, so die Regierung. Dieser "dynamische Aufholprozess" werde durch die jüngste Industrieumfrage des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle bestätigt. Die ostdeutsche Wirtschaft befinde sich gegenwärtig "auf dem Weg der Reindustrialisierung". Nach Meinung der Regierung ist es verfrüht, bereits jetzt ein abschließendes Urteil über die Dauer und die Ausgestaltung der Fördermaßnahmen abzugeben. Die Regierung bewertet es als gutes Zeichen für die innere Stabilität, dass die große Mehrheit der Ostdeutschen selbstbewusst zu den eigenen Leistungen und persönlichen Prägungen ihrer Lebensspanne in der DDR stehe, sich zugleich aber zunehmend zum gesamtdeutschen Staat und zu seinen demokratischen Werten bekenne. Dies spreche dafür, dass "ostdeutsche Identität" von den meisten Menschen in Ostdeutschland nicht als Instrument der Abgrenzung von der gesamt deutschen Gesellschaft, sondern als wichtiges Element der Identifikation mit den persönlichen Lebensleistungen verstanden werde.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_057/03
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