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072/2001
Stand: 14.03.2001
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EU-Experten: Europäische Verfassung in Konvent beraten

Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union (Anhörung)/

Berlin: (hib/LAM) Die Ausgestaltung einer europäischen Verfassung könnte nach Überzeugung von Sachverständigen in einem Konvent beraten werden, der sich aus Vertretern der nationalen Regierungen und Parlamente sowie des Europäischen Parlaments zusammensetzt. Dies geht aus den Stellungnahmen zu einer öffentlichen Anhörung des Europaausschusses "Zur Verfassungsdiskussion in der Europäischen Union" hervor, die am Mittwochnachmittag begonnen hat. Vereinzelt wird auch eine Beteiligung von Vertretern der Nicht-Regierungs-Organisationen und der Beitrittskandidaten erwogen. "Weniger ist mehr", so der Standpunkt des Kölner Professors Wolfgang Wessels, der davor warnt, eine EU-Verfassung mit zu spezieller Rechtsprechung zu überladen. Der Europarechtler schlägt stattdessen eine "konstitutionelle Vertragslösung" vor, die für Interpretationen Raum lasse. Uneins sind sich die Experten über den Sinn plebiszitärer Elemente in einem neuen Verfassungswerk. Während der Präsident des Bundesgerichtshof, Günter Hirsch, ein Referendum über die zukünftige Verfassung Europas als sinnvolles Mittel demokratischer Legitimation empfindet, warnen Wessels und und sein Kölner Kollege Stephan Hobe davor, direkte Partizipation mit mehr Demokratie zu verwechseln. Referenden könnten zu "Protestwahlen" umfunktioniert werden. Auch die Frage, ob und durch wen der Präsiden der Europäischen Kommission - der derzeit vom Europäischen Rat berufen wird - zukünftig gewählt werden soll, ist zwischen den Experten umstritten. Über die instiutionelle Ausgestaltung der Union, die in Zeiten der Osterweiterung nach einhelliger Meinung ein Kernbereich der Verfassungsdebatte ist, herrschen ebenfalls unterschiedliche Vorstellungen. Eine Stärkung des Europäischen Parlaments wird jedoch von allen Seiten befürwortet. Auch die klare Gewaltenteilung mit einem System der gegenseitigen Machtkontrolle nach Vorbild der US-amerikanischen Verfassung wird von der Mehrheit der Experten für sinnvoll erachtet. Überlegungen des Gerichtshofpräsidenten Hirsch, ein Regierungssystem aus Parlament und einer zweiten Kammer, im Sinne des deutschen Bundesratsmodells, einzuführen, wird von der Mehrheit der Sachverständigen allerdings nicht geteilt.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_072/07
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