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078/2001
Stand: 20.03.2001
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Regierung prüft Belastungen durch eine Autobahnbenutzungsgebühr für Lkw

/Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung prüft derzeit, ob bei der Einführung einer streckenbezogenen Autobahnbenutzungsgebühr für Lkw Belastungen für deutsche Transportunternehmen entstehen können. Dies teilt sie in ihrer Antwort (14/5536) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-

Fraktion (14/5372) mit. Dabei werde auch überlegt, ob "unterstützende Maßnahmen" zulässig und verkehrs-, umwelt- und finanzpolitisch vertretbar seien. Mit der Einführung einer solchen Gebühr für schwere Lkw will die Regierung nach eigenen Angaben eine Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen in der EU erreichen. Die Europäische Kommission habe nicht die Absicht, heißt es in der Antwort weiter, nach 2002 weitere Verlängerungen von Ausnahmeregelungen zu Gunsten des Güterkraftverkehrs vorzuschlagen. Bereits im vergangenen Monat habe sie erklärt, dass Steuerermäßigungen für das Transportgewerbe mit den Zielen der Umwelt-, Verkehrs- und Energiepolitik der EU nicht vereinbar seien.

Auch bei der anstehenden weiteren Liberalisierung des Marktes für den öffentlichen Personennahverkehr in Europa will die Regierung für gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen der Verkehrsunternehmen eintreten, heißt es in der Antwort. Die Entwicklung im Linien- und Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen sei "anhaltend gut". In den ersten drei Quartalen des vergangenen Jahres seien im Linienverkehr 1,1 Prozent und im Gelegenheitsverkehr 1,0 Prozent mehr Gäste als im entsprechenden Vorjahreszeitraum befördert worden. Die Einnahmen seien im Linienverkehr mit Omnibussen und Straßenbahnen um 2,5 Prozent und im Reiseverkehr mit Omnibussen sogar um 4,1 Prozent gestiegen. Durch die Steuerreform 2000 seien die Rahmenbedingungen vor allem für mittelständische Omnibusunternehmen erheblich verbessert worden, betont die Regierung. Sie profitierten auch von der Umwandlung der Kilometerpauschale in eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale, die einen Anreiz für die stärkere Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs biete.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_078/11
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