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092/2001
Stand: 29.03.2001
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In drei Fällen Ermittlungen wegen Waffen- und Munitionsschmuggels

/Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Nach Worten der Bundesregierung wird in insgesamt drei Fällen gegen Angehörige der Bundeswehr wegen Waffen- und Munitionsschmuggels aus dem Kosovo ermittelt. Ihrer Antwort (14/5657) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion (14/5387) zufolge waren in diesen Fällen insgesamt zehn Soldaten beteiligt. Gegen einen von ihnen liege inzwischen ein rechtskräftiges Strafurteil vor; gegen sechs Soldaten sei Anklage erhoben worden. Gegen drei Soldaten dauerten die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen noch an. Im Rahmen der disziplinaren Verfolgung sei gegen sieben Soldaten ein disziplinargerichtliches Verfahren eingeleitet worden; bei drei weiteren Angehörigen der Streitkräfte dauerten die Vorermittlungen noch an.

Wie es in der Antwort weiter heißt, wurde mit Blick auf Zigaretten- und Alkoholschmuggel aus dem Kosovo vereinzelt festgestellt, dass Soldaten die zollfreien Mengen geringfügig überschritten. Derartige Verstöße wurden durch die Zollbehörden geahndet, die keiner Mitteilungspflicht an die Bundeswehr unterlägen. Der jeweilige Disziplinarvorgesetzte entscheide in solchen Fällen über eine Abgabe des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft. Bei Zollverstößen sei grundsätzlich davon auszugehen, so die Regierung weiter, dass sich ein Soldat damit gleichzeitig eines Dienstvergehens schuldig mache. Dieses werde nach den Vorschriften der Wehrdisziplinarverordnung geahndet.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_092/08
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