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097/2001
Stand: 03.04.2001
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Folgen der Energiesparverordnung müssen "wirtschaftlich vertretbar" sein

/Verkehr und Bauwesen/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Das Energieeinsparungsgesetz schreibt vor, dass zusätzliche Kosten nach dem Stand der Technik der Gebäude gleicher Art und Nutzung generell wirtschaftlich vertretbar sein müssen. Dies geht aus der Antwort (14/5721) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/5417) hervor. Damit sind Aufwendungen gemeint, die auf Grund der neuen Anforderungen der energiesparrechtlichen Verordnung gegenüber dem bisherigen Recht entstehen. Weiter heißt es, die Mehraufwendungen könnten innerhalb der üblichen Gebäude und Anlagenutzungsdauer durch die laufenden Energiekosteneinsparungen erwirtschaftet werden. Besonders wirtschaftlich seien die Nachrüstungsanforderungen für alte Heizkessel und die Dämmvorschriften, die sich bereits in wenigen Jahren amortisierten. Den Angaben zufolge geht die Bundesregierung davon aus, dass im Zusammenwirken aller Maßnahmen, zu denen auch die Ökosteuer zähle, das nationale Klimaschutzziel der Minderung der Kohlendioxyd-Emissionen um 25 Prozent bis 2005 gegenüber 1990 erreicht werden könne.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_097/04
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