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097/2001
Stand: 03.04.2001
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Handlungsbedarf bei organischen Störungen durch hormonartige Chemikalien

/Umwelt/Unterrichtung

Berlin: (hib/WOL) Die Regierung hat in Übereinstimmung mit dem Europäischen Parlament Beschränkungen und Verbote für hormonenartige und andere Chemikalien erlassen, die endokrine Störungen, also Krankheiten verursachen, die auf einer Veränderung der inneren Sekretionen beruhen. Dies teilt die Regierung in ihrem als Unterrichtung (14/5515) vorgelegten Bericht über "endokrine Störungen verursachende chemische Stoffe" mit. Das Umwelt- und das Forschungsministerium hatten dazu ein Forschungsprogramm mit 30 bewilligten Vorhaben aufgelegt.

Beschränkungen und Verbote gibt es dem Bericht zufolge für Tributylzinn(TBT)-Verbindungen, für Phthalate und Alkylphenolethoxylante. So sei die Verwendung von TBT-haltigen Farben, die als Antifoulingmittel bei Schiffsanstrichen verwendet werden, verboten worden, da TBT eine Gefahr für Gewässer und die menschliche Gesundheit darstelle. Ebenfalls verboten sind danach sogenannte Phthalate, die als "Weichmacher" bestimmten PVC-Babyspielzeugen beigemischt werden und bereits durch Lutschen in den Organismus von Kleinkindern aufgenommen werden könnten. Dazu heißt es, eine als Dringlichkeitsmaßnahme der EU-Kommission im Dezember 1999 auf drei Monate befristete Verbotsentscheidung sei immer wieder um drei Monate verlängert worden, um die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der vorgesehenen Richtlinie zu gewährleisten. Eine Selbstverpflichtung gebe es dagegen bei Alkylphenolethoxilaten (APEO). So hätten Verbände der chemischen Industrie bei Wasch- und Reinigungsmitteln sowie bei der Lederverarbeitung bereits seit 1986 auf eine Einbringung von APEO verzichtet. Ein Vorkommen der Chemikalie sei seit 1984 mit damals 18.500 Tonnen auf heute etwa 70 Tonnen jährlich gesunken. Da einige Unternehmen die Selbstverpflichtung jedoch nicht unterzeichnet hätten und das bewährte Verfahren angesichts der Dynamik des europäischen Binnenmarktes Grenzen zeige, würden nun auch hier ordnungsrechtliche Schritte geprüft. Schließlich würde die EG-Altstoffbearbeitung mit Blick auf die Diskussionen zur Risikominderung ebenfalls überarbeitet, erklärt die Regierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_097/06
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