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098/2001
Stand: 03.04.2001
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Bei Umwelt-Gebühren grundsätzlich im Verhältnis 2:1 auf Euro umstellen

/Umwelt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Als Siebtes Euro-Einführungsgesetz hat die Regierung einen Gesetzentwurf zur Umstellung umweltrechtlicher Vorschriften auf den Euro vorgelegt (14/5641). Damit soll eine Glättung der Gebühren zum Stichtag 1. Januar 2002 sichergestellt werden. Dabei würden einzelne bundesrechtliche Gebührenregelungen entfallen oder gestrichen werden. Die Umstellung der Gebührenangaben solle grundsätzlich im Verhältnis 2:1 erfolgen, um eine leichtere Orientierung sowie eine praktischere Handhabbarkeit zu gewährleisten. Die "Halbierung des DM-Betrages" bedeute eine wertmäßige Verminderung von 2,2 Prozent. Um "unglatte" Eurobeträge zu vermeiden, sollen DM-Beträge ab 25 DM abgerundet werden, während für Beträge unter 25 DM bei Einhaltung der 2:1-Umstellung Angaben in Cent enthalten seien. Die Regierung erklärt, durch das dargestellte Umstellungsverfahren werde eine wertmäßige Erhöhung der genannten Beträge generell ausgeschlossen. Hierdurch solle auch die Akzeptanz der Währungsumstellung auf den Euro verbessert werden. Zu den Kosten wird dargelegt, durch die Glättung der Gebührenrahmenvorschriften könne es zu gegenwärtig nicht näher bezifferbaren Mindereinnahmen bei Bund, Ländern und Gemeinden in Höhe bis zu 2,2 Prozent kommen. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, seien dagegen nicht zu erwarten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_098/04
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