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100/2001
Stand: 04.04.2001
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SPD: Künstlersozialversicherungsreform verbessert Lage der Berufsanfänger

Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung/

Berlin: (hib/RAB) Die Reform der Künstlersozialversicherung verbessert nach Ansicht der SPD die Lage der Berufsanfänger. In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung erklärten die Sozialdemokraten am Mittwochmorgen, man habe bei der Novellierung die Ängste der betroffenen Künstlerinnen und Künstler berücksichtigt. Das Leistungsniveau werde stabilisiert und nicht weiter abgesenkt. Auf diese Weise könne die Künstlersozialkasse weiter funktionieren. In der Sitzung nahmen die Parlamentarier mit den Stimmen der Koalition und gegen das Votum der CDU/CSU und F.D.P. bei Enthaltung der PDS einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/5066) an. Eine Initiative der F.D.P. (14/4929 neu) zum selben Thema wurde abgelehnt. Auch ein Antrag der PDS (14/5086) fand keine Unterstützung.

Nach Auffassung der CDU/CSU bringt die Reform keine wesentliche Verbesserung für die betroffenen Personen. Der Bundeszuschuss zur Künstlersozialkasse müsse angehoben werden, so wie es die Enquete-Kommission "Bürgerschaftliches Engagement" gefordert habe. Mit der in dem Entwurf zur Reform der Künstlersozialversicherung vorgesehenen Mindestsicherungsklausel für die gesetzliche Rentenversicherung betreibe die Koalition "Realitätsverweigerung". Es sei unwahrscheinlich, dass das in der Klausel vorgesehene Rentenniveau in Höhe von 67 Prozent gehalten werden könne. Dieser Einschätzung schloss sich die F.D.P. an. Ihrer Auffassung nach kann die Marke von 67 Prozent im Jahre 2030 nur dann erreicht werden, wenn sich die von der Koalition eingeplanten Bedingungen erfüllten. Dazu gehöre zum Beispiel die Inanspruchnahme der geförderten privaten Altersvorsorge mit einer Quote von 100 Prozent. Dies sei aber nicht zu erwarten.

Bündnis 90/Die Grünen machten eine Verbesserung des Versicherungsschutzes durch die Reform aus. Sie sei ein "riesiger Schritt nach vorne" für die Betroffenen. Das Verwaltungsverfahren werde vereinfacht, so wie es seit langem gefordert worden sei. Außerdem könne mit der Novellierung der Bundeszuschuss in Höhe von 20 Prozent stabilisiert werden. Nach Auffassung der PDS steht die Haushaltskonsolidierung deutlich über den Interessen der Künstlerinnen und Künstler. Es sei dringend erforderlich, den Bundeszuschuss für die Künstlersozialversicherung anzuheben. Die Mindestsicherungsklausel für die gesetzliche Rentenversicherung sei zu niedrig. Mit einer entsprechenden Rentenreform sei es möglich, das Rentenniveau vor einem Absinken zu bewahren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_100/03
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