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104/2001
Stand: 05.04.2001
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Abkommen der Europäischen Union mit Südafrika billigen

/Auswärtiges/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Zur einem am 11. Oktober 1999 in Pretoria geschlossenen Abkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie der Republik Südafrika andererseits hat die Bundesregierung einen Ratifikations-Gesetzentwurf (14/5713) vorgelegt. Den Angaben zufolge ergänzt dieses Abkommen die Einbindung Südafrikas in die vertragliche Zusammenarbeit mit den Afrikanischen, Karibischen und Pazifischen Ländern. Es solle generell die Grundlagen für einen umfassenden Ausbau der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Vertragspartnern schaffen. Die EU wolle damit auch ein Beitrag zur Sicherung des Friedens, der demokratischen Entwicklung und des wirtschaftlichen Wachstums in Südafrika leisten. Sie erhofft sich den Angaben zufolge positive Wirkungen auch für die politische und wirtschaftliche Stabilität in den Nachbarländern Südafrikas. Mit dem Abkommen sollten auch die Rahmenbedingungen für Auslandsinvestitionen in Südafrika verbessert werden, so die Regierung.

Vorgesehen ist unter anderem, einen regelmäßigen und umfassenden politischen Dialog auf hoher Ebene zwischen beiden Vertragspartnern zur institutionalisieren. Bei Verletzung der Grundsätze der Demokratie oder der Menschenrechte sehe die Übereinkunft Gegenmaßnahmen, in besonders schwerwiegenden Fällen sogar das Recht zu einer einseitigen Kündigung vor. Zudem werde schrittweise eine Freihandelszone in Überstimmung mit den Bestimmungen der Welthandelsorganisation errichtet. Dabei seien Übergangsfristen von bis zu zwölf Jahren auf südafrikanischer Seite bis zu zehn Jahren auf EU-Seite nach Inkrafttreten des Abkommens vorgesehen. Im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit sei geplant, Südafrika in seiner langfristigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung zu unterstützen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_104/04
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