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105/2001
Stand: 05.04.2001
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Voraussetzungen für Zahlungen an ehemalige Zwangsarbeiter schaffen

/Finanzen/Anträge

Berlin: (hib/VOM) Der Bundestag soll an die mit Klagen gegen deutsche Unternehmen wegen der Beschäftigung von Zwangsarbeitern im Dritten Reich befassten amerikanischen Richter appellieren, die noch anhängigen Klagen zügig abzuweisen. Er soll zudem an die Klägeranwälte appellieren, die zugesagten Beiträge zur Herstellung der Rechtssicherheit zu erbringen und vor allem die in einer gemeinsamen Erklärung unterschriebenen Verpflichtungen nicht durch die Einreichung neuer Klagen zu verletzten. Dies wollen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und die F.D.P. in einem gemeinsamen Antrag (14/5787) erreichen.

Sie erinnern daran, dass der Bundestag die Bundesstiftung zur Entschädigung von Opfern nationalsozialistischen Unrechts zügig auf den Weg gebracht habe, um vor dem Hintergrund des fortgeschrittenen Alters der betroffenen Opfer sobald wie möglich Auszahlungen veranlassen zu können. Die in der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft zusammengeschlossenen Unternehmen hätten sich in einer gemeinsamen Erklärung mit dem Bundeskanzler bereit erklärt, eine Antwort auf moralische Verantwortung deutscher Unternehmen aus den Bereichen der Zwangsarbeiter-Beschäftigung, der Arisierung und anderen Unrechts aus der Zeit der NS-Herrschaft zu geben. Dadurch sei eine Grundlage geschaffen worden, um Klagen, insbesondere Sammelklagen in den USA, zu begegnen und Kampagnen gegen den "Ruf unseres Landes und seiner Wirtschaft" den Boden zu entziehen. Die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" sei gegründet worden und habe die Voraussetzungen zum Beginn der Auszahlungen gemeinsam mit den Partnerorganisationen geschaffen, heißt es in dem Antrag weiter . Die Bundesregierung habe den Beitrag zum Stiftungsvermögen überwiesen und die Unternehmen der Stiftungsinitiative hätten ihren Beitrag vollständig gesammelt. Die Regierung der USA unternehme Anstrengungen, deutsche Unternehmen auch vor administrativen und legislativen Maßnahmen der amerikanischen Bundesstaaten in diesem Zusammenhang zu schützen. Sie habe versichert, das Engagement zur Schaffung von Rechtsfrieden für deutsche Unternehmen weiterzuführen.

Weil die überwältigende Mehrzahl der Berechtigten der Stiftung ein hohes Alter erreicht und nur noch eine geringe Lebenserwartung hätten, nehme der Bundestag mit "tiefer Besorgnis" zur Kenntnis, dass entgegen der von den meisten geteilten Hoffnung die den Unternehmen der Stiftungsinitiative zugesagte Rechtssicherheit noch nicht absehbar sei. Der Bundestag stehe daher vor einer "politisch, rechtlich und moralisch schwierigen Entscheidung", wenn er entscheiden müsse, ob "ausreichende Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen" bestehe. Mehr als zwei Jahre nach Beginn der Verhandlungen und acht Monate nach Inkrafttreten des Stiftungsgesetzes

warteten hochbetagte ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter noch immer auf Zahlungen. Die Bundesregierung und die Stiftungsinitiative hätten ihre Beiträge aufgebracht und seien damit ihren Verpflichtungen aus ihrer gemeinsamen Erklärung nachgekommen.

In einem eigenen Antrag verlangt die PDS-Fraktion (14/5788), mit der Auszahlung an die lebenden Opfer noch vor der Sommerpause zu beginnen. Die in der Stiftungsinitiative zusammengeschlossenen Unternehmen sollten veranlasst werden, ihre zugesagten 5 Milliarden DM sofort aufzubringen und an die Stiftung zu überweisen. Die Stiftungsinitiative habe die von ihr zugesagten 5 Milliarden DM plus Zinsen immer noch nicht an die Bundesstiftung überwiesen, so die PDS. Stattdessen würden von der Wirtschaft immer neue Forderungen erhoben, was zur Herstellung der im Gesetz geforderten Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen zu geschehen habe. Im Vordergrund müsse nach Ansicht der PDS nicht der Streit um Rechtssicherheit, sondern die Entschädigung an die Opfer stehen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_105/02
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