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105/2001
Stand: 05.04.2001
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Arbeitsförderungsrecht umfassend reformieren

/Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung soll noch in dieser Legislaturperiode eine umfassende Reform des Arbeitsförderrechts einleiten, um eine nachhaltige, sozialverträgliche Verbesserung auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen. In einem Antrag der PDS (14/5794) heißt es weiter, die Arbeitsförderung und damit die Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik sollten stärker mit anderen Politikfeldern, insbesondere der regionalen Wirtschaftsförderung und Strukturpolitik verzahnt werden. Außerdem tritt die Fraktion dafür ein, die Zumutbarkeitsklauseln der Arbeitsvermittlung und des Leistungsrechtes so zu ändern, dass die Betroffenen eine untertariflich entlohnte, nicht sozialversicherungspflichtige Arbeit nicht übernehmen müssen. Außerdem sollen die Arbeitsförderinstrumente überprüft werden und mit dem Ziel der Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Kindererziehung für Frauen und Männern erweitert werden. Zur Begründung heißt es in der Initiative, in Deutschland fehlten nach den Feststellungen des Sachverständigenrates für die Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung fünf bis sechs Millionen existenzsichernde Arbeitsplätze, die in das Regelwerk der sozialen Sicherung einbezogen seien. Zusätzliche sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze festigten die Sicherungssysteme. Der Sockel struktureller Langzeitarbeitslosigkeit habe sich im vergangenen Jahr wieder auf über 35 Prozent erhöht. Die Arbeitsförderungspolitik müsse sich am Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit beweisen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_105/05
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