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106/2001
Stand: 06.04.2001
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Erfolgskontrolle bei Bundesbaugesellschaft Berlin geplant

Rechnungsprüfungsausschuss/

Berlin: (hib/MIK) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen soll für die Bundesbaugesellschaft Berlin (BBB) eine Erfolgskontrolle durchführen und die Kosten und Verfahren der BBB mit denen des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (Bundesamt) vergleichen. Dies beschlossen die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses am Freitagmorgen einvernehmlich.

Nach einem Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) gründete das Bundesministerium 1993 die BBB für die umzugsbedingten Baumaßnahmen des Parlamentes und des Bundeskanzleramtes in Berlin. Sie soll nach Fertigstellung der Bauten wieder aufgelöst werden. Das Bundesministerium habe dadurch einerseits vermieden, dass das zuständige Bundesamt wegen der nur zeitlich befristeten erhöhten Bautätigkeit des Bundes in Berlin zusätzliches Personal hätte einstellen müssen; andererseits habe das Ministerium mehr Kosten- und Terminsicherheit bei gleichzeitig niedrigen Baumanagementkosten erwartet. Der BRH stellte nach eigenen Angaben jedoch fest, dass diese Erwartungen nicht erfüllt wurden. Er kritisierte das "unzureichende" begleitende Controlling des Ministeriums, weil dadurch die für eine abschließende Erfolgskontrolle notwendigen Kennzahlen zur Beurteilung der Ziele, der Wirksamkeit und der Wirtschaftlichkeit der Baugesellschaft fehlten. Das Ministerium halte ein eigenes Controlling nicht für notwendig und habe Bedenken gegen Vergleiche mit der Bundesbauverwaltung wegen der unterschiedlichen Aufgabestrukturen, so der BRH.

Die Abgeordneten wiesen darauf hin, dass es sich beim Umbau des Reichstagsgebäudes, der drei neuen Bürogebäude des Parlaments und des Neubaus des Bundeskanzleramtes um "keine normalen Bauten" handele. Gerade aus dem parlamentarischen Bereich seien "laufend Änderungen" beschlossen worden. Zudem habe es sich um einen schwierigen Baugrund gehandelt. Die Abgeordneten erwarten, dass diese Schwierigkeiten bei der Beurteilung der BBB berücksichtigt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_106/02
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