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109/2001
Stand: 11.04.2001
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Bisher 7.007 getötete Rinder wegen aufgetretener BSE-Fälle

/Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MAR) Nach Angaben der Bundesregierung wurden bei 49 BSE-Fällen in Deutschland bis zum 23. März insgesamt 7.007 Rinder getötet. Wie sie in ihrer Antwort (14/5863) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion weiter mitteilt, wurde im Rahmen der Untersuchung der getöteten Tiere bei zwei weiteren Rindern BSE festgestellt. Diese beiden Sekundärfälle seien jeweils der Geburtskohorte der ursprünglich BSE-positiven Rinder zuzuordnen gewesen.

Nach Informationen der Bundesländer seien, so die Regierung, im Januar und Februar dieses Jahres bei 223.675 geschlachteten, 38.431 verendeten, sieben auffälligen und 145.705 Rindern über 30 Monate BSE-Tests durchgeführt worden. Dabei habe es bei den über 30 Monate alten Tieren 32 BSE-Fälle gegeben, bei denen von über 24 bis unter 30 Monate alten lediglich zwei. Aus der Antwort geht weiter hervor, dass von den 49 BSE-positiven Tieren 30 aus dem Geburtsjahrgang 1996 stammen.

Zu den wirtschaftlichen Verlusten erklärt die Regierung, grundsätzlich werde nach den Vorschriften des Tierseuchengesetzes eine Entschädigung unter anderem für solche Tiere geleistet, die auf behördliche Anordnung getötet werden. Diese betrage bei Rindern maximal 6.000 DM. Wirtschaftliche Folgeverluste würden über diese Regelungen nicht abgedeckt, könnten jedoch privat abgesichert werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_109/08
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