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110/2001
Stand: 12.04.2001
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Gemeinde Dranske Ausgleich für Sonderlasten bewilligen

/Neue Länder/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der PDS-Fraktion prüfen, ob die Sonderlasten, die der Gemeinde Dranske im Nordwesten der Insel Rügen (Mecklenburg-Vorpommern) aus der Bundeswehr-Standortaufgabe entstanden sind, einen Ausgleichsanspruch nach Artikel 106 des Grundgesetzes begründen. In einem Antrag (14/5806) verlangt die Fraktion Nachverhandlungen zu einem Veräußerungsvertrag aus dem Jahre 1994 über insgesamt 705 Wohnungen mit dem Ziel, die "finanziell knebelnden Auflagen" gegenüber Dranske zu streichen oder zu mildern und Kaufpreisnachlass oder sonstige finanzielle Entlastungen zu gewähren. Eine Einzelfallprüfung der gemeindlichen Wohnungswirtschaft sollte zum Ziel haben, der Gemeinde für den Abriss nicht mehr zu verwertender Wohnungen ohne Vorleistung finanzielle Entlastungen durch Schuldenerlass zu kommen zu lassen, heißt es in dem Antrag. Gemeinsam mit den kreditgebenden Banken sollte die Regierung mit der Gemeinde darüber verhandeln, dass die Banken auf ihre Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Schuldentilgung durch Kaufpreisminderung des Bundes verzichten. Schließlich sollte zusammen mit dem Land geprüft werden, welche weiteren Fördermittel und Zuschüsse die Gemeinde erhalten könnte. Zur Erläuterung heißt es, die Gemeinde habe 1994 vom Bund 705 Wohnungen zum Preis von 8,75 Millionen DM übernommen. Die Kreditaufnahme und die mit dem Vertrag eingegangenen Sanierungsverpflichtungen in Höhe von 18,5 Millionen DM hätten sich im nachhinein als für die Gemeinde zu hoch erwiesen, so die Fraktion. Dranske sei 1998 mit über 26 Millionen DM verschuldet gewesen und habe unter Zwangsverwaltung gestellt werden müssen. Von den Schulden entfielen etwa Vierfünftel auf die Wohnungen der Gemeinde.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_110/05
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