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112/2001
Stand: 18.04.2001
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Einheitlicher Ruhestandstermin für Diplomaten angestrebt

/Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Das Auswärtige Amt strebt einen einheitlichen Ruhestandstermin für die in seinem Bereich tätigen Beamten an. Eine Gesetzesinitiative sei dazu in Vorbereitung, geht aus der Antwort der Bundesregierung (14/6743) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (14/5109) hervor. Dieses Vorhaben ergänze den zum 1. Juli dieses Jahres eingeführten einheitlichen Versetzungstermin. Die Regierung verspricht sich durch diese Maßnahmen eine "erhebliche Verbesserung des Personalmanagements" sowie mehr Planungssicherheit für die Beschäftigten und deren Familien. Wie aus der Regierungsantwort im Übrigen hervorgeht, plant das Auswärtige Amt zudem, den Vorbereitungsdienst für Diplomatenanwärter des höheren Dienstes auf ein Jahr zu verkürzen. Die bisherige Dauer von zwei Jahren erscheine für den Erwerb der Laufbahnbefähigung nicht zwingend erforderlich und sei der Attraktivität des höheren Auswärtigen Dienstes abträglich, so die Regierung weiter. Mit der geplanten Maßnahme werde das Durchschnittsalter der jungen Beamten gesenkt, das mit 30 bis 32 Jahren deutlich über dem EU-Durchschnitt liege.

Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, hält die Regierung die durchschnittlichen Wartezeiten für Beförderungen im höheren Auswärtigen Dienst für nicht geeignet, um dessen Attraktivität für potenzielle Bewerber zu steigern oder auch nur zu erhalten. Den Angaben zufolge beträgt die durchschnittliche Wartezeit vom Eintritt in die Diplomatenlaufbahn bis zur ersten Beförderung durchschnittlich sieben Jahre. Laufbahnrechtlich wäre eine solche Beförderung frühestens nach drei Jahren möglich. Dies sei aber in den vergangenen Jahren in keinem Fall erreicht worden. Die Regierung ist nach eigenen Angaben bemüht, dieser Situation durch Reformen zu begegnen. Dazu zählten neben der verkürzten Ausbildung die Delegation von Aufgaben und die Übertragung von Führungspositionen auf Zeit.

Weiteren Angaben zufolge sind seit Oktober 1998 sieben Personen ins Auswärtige Amt übernommen worden, ohne dass diese die Laufbahnprüfung für Diplomaten absolviert haben. Alle Mitarbeiter hätten sich in ihren Funktion bewährt. Angesichts der von ihm zu erfüllenden sehr spezifischen Anforderungen werde der Auswärtige Dienst allerdings auch weiterhin in aller Regel seinen Nachwuchs über sein Auswahl- und Ausbildungsverfahren gewinnen. Jenseits dessen werde bereits seit langem im Rahmen befristeter Einberufungen ein Austausch mit der Wirtschaft praktiziert. In Zukunft sollen laut Regierung Angehörige des höheren Dienstes verstärkt ermutigt werden, zeitlich begrenzt in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Politik tätig zu sein.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_112/04
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