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118/2001
Stand: 27.04.2001
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Regierung: Noch keine hinreichende Praxiserfahrung mit dem EFD

/Familie/Antwort

Berlin: (hib/MAR) Die Bundesregierung plant derzeit nicht, den Europäischen Freiwilligendienst (EFD) in die nationalen Regelungen zur Förderung des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) und des freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ) einzugliedern. Wie sie in ihrer Antwort (14/5893) auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (14/5709) weiter feststellt, liegen hinreichende Praxiserfahrungen mit dem im vergangenen Jahr für eine Laufzeit von sieben Jahren beschlossenen neuen Förderprogramm der Europäischen Union (EU) noch nicht vor. Verlässliche Aussagen und Bewertungen des EFD sowie Evaluierungsberichte zur Praxis seien seitens der EU erst in einigen Jahren zu erwarten.

Die Union war für Verbesserungen für Freiwillige in europäischen und internationalen Freiwilligendiensten vor allem hinsichtlich des sozialversicherungsrechtlichen Schutzes eingetreten. Hierzu erklärt die Regierung, der im Dezember 2000 vom Familienministerium eingerichtete Nationale Beirat für das EU-Aktionsprogramm JUGEND, in das der EFD integriert ist, werde Vorschläge für eine Weiterentwicklung des sozialversicherungsrechtlichen Schutzes sowie anderer Vergünstigungen - ähnlich denen von FSJ und FÖJ - erarbeiten, mit denen jedoch nicht vor Mitte des Jahres 2002 zu rechnen sei. Darüber hinaus solle mit der Novellierung der gesetzlichen Regelungen zu den freiwilligen sozialen und ökologischen Jahren noch in diesem Jahr eine Regelung für interkulturelle freiwillige Dienste von Deutschen im Ausland geschaffen werden. Nach ihren eigenen Angaben beabsichtigt die Regierung derzeit nicht, einen freiwilligen Dienst von älteren Menschen im Ausland gesetzlich zu fördern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_118/03
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