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125/2001
Stand: 09.05.2001
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Mehrheit von SPD und Bündnisgrünen für Reform des Zivilprozesses

Rechtsausschuss/

Berlin: (hib/BOB) Gegen die Stimmen der gesamten parlamentarischen Opposition hat der Rechtsausschuss am Mittwochmorgen eine umfangreiche Reform des Zivilprozesses gebilligt. Dem Gremium lag dazu ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/4722) vor. Ziel der Initiative ist es unter anderem, die erste Instanz bei Gericht zu stärken. Dazu soll eine Güteverhandlung eingeführt werden, die dazu beitragen soll, Rechtsstreitigkeiten bereits frühzeitig und umfassend beizulegen. Erweitert werden soll auch die materielle Prozessleitungs- und Hinweispflicht des Gerichts. Zudem gilt es nach dem Willen der Koalition, künftig mehr Gerichtsverfahren von Kammern auf Einzelrichter zu verlagern. Zu dem im Verlauf des parlamentarischen Beratungsverfahrens vorgenommenen Änderungen am Entwurf zählt vor allem der Verzicht darauf, künftig Berufungs- und Beschwerdeverfahren grundsätzlich bei den Oberlandesgerichten zu konzentrieren. Statt dessen soll den Bundesländern im Rahmen einer sogenannten Experimentierklausel ermöglicht werden, eine derartige Regelung nach eigenem Ermessen einzuführen und wissenschaftlich begutachten zu lassen. Diese Erprobungsphase solle bis zum 1. Januar 2008 gelten. Außerdem soll es künftig die Möglichkeit von Videokonferenzen bei zivilgerichtlichen Verhandlungen geben.

CDU/CSU, F.D.P. und PDS erneuerten ihre Kritik an dem Reformvorhaben. Ungeachtet einiger Änderungen in ihrem Sinne sei beispielsweise nicht gewährleistet, dass es auch künftig vollen Rechtsschutz für die beteiligten Parteien in der Berufungsinstanz gebe. Einen bereits seit Dezember 1998 vorliegenden Gesetzentwurf der Unionsfraktion (14/163) zur Vereinfachung des zivilgerichtlichen Verfahrens lehnte der Rechtsausschuss mehrheitlich ab.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_125/02
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