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133/2001
Stand: 15.05.2001
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Auf Erhöhung der Freibeträge in der Sozialhilfe hinwirken

/Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung soll auf die Kommunen einwirken, die Freibeträge für zusätzliches Einkommen in der Sozialhilfe zu erhöhen. In einem Antrag der F.D.P. (14/5982) heißt es weiter, den Sozialhilfeträgern müssten über eine Reform des Länderfinanzausgleichs die entsprechenden Anreize und Mittel zur Verfügung gestellt werden. Außerdem treten die Liberalen dafür ein, die Anrechnungssätze auf die Sozialhilfe mit zunehmendem Einkommen langsamer ansteigen zu lassen. Zur Begründung heißt es, nach Expertenschätzungen sei mindestens eine Million Sozialhilfeempfänger in der Lage, einer geregelten Beschäftigung nachzugehen. Für viele arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger lohne es sich jedoch nicht, eine Arbeit aufzunehmen. Dies liege in erster Linie gerade bei niedrigem Einkommen am geringen Abstand zwischen Lohn und Sozialhilfe. Das durchschnittliche verfügbare Monatseinkommen eines Alleinverdieners mit zwei Kindern liege bei 3.200 DM während das Transfereinkommen einer Sozialhilfefamilie 2.940 DM ausmache. Außerdem werde die Sozialhilfe zu einem großen Teil gestrichen, wenn ein arbeitswilliger Sozialhilfeempfänger Arbeit aufnehme. Dieser könne höchstens 275 DM mehr im Monat verdienen, wenn er zusätzlich arbeitet. Aus diesen Gründen gebe das deutsche Sozialhilfesystem den arbeitsfähigen Betroffenen zu wenig Anreize, Arbeit aufzunehmen und in das Erwerbsleben zurückzukehren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_133/06
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