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133/2001
Stand: 15.05.2001
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Hochschulen sollen Recht an Erfindungen in Anspruch nehmen dürfen

/Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Nach dem Willen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen soll es Hochschulen künftig ermöglicht werden, alle dort gemachten Erfindungen in Anspruch zu nehmen, Patentschutz dafür anzumelden und sie wirtschaftlich zu verwerten. Die Koalitionsfraktionen legten dazu einen Gesetzentwurf (14/5975) vor. Den Angaben zufolge soll damit die bisherige Regelung, der zufolge Hochschullehrer frei über die Anmeldung und Verwertung ihrer Erfindungen entscheiden können, zu Gunsten der Hochschulen geändert werden. Die Koalition verspricht sich davon, die Menge der den Hochschulen zur Verfügung stehenden Erfindungen wesentlich zu erhöhen. Damit würden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass im Universitäts- und Fachhochschulbereich der Aufbau eines aus Verwertungserlösen finanzierten Patent- und Verwertungswesens in Angriff genommen werden könne. Sozialdemokraten und Bündnisgrüne versprechen sich davon auch eine stimulierende Wirkung auf den Technologietransfer aus diesem Bereich. Sie erläutern zudem, eine völlige Gleichstellung von Hochschullehrern mit anderen Arbeitnehmer-Erfindern sei wegen der grundrechtlich geschützten Freiheit von Forschung und Lehre nicht möglich. Deshalb habe man auf eine Streichung der einschlägigen Vorschrift verzichtet. Zur gleichen Thematik liegt bereits ein Gesetzentwurf des Bundesrates (14/5939, siehe hib Nr. 127/01 vom 10. Mai 2001) vor.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_133/12
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