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146/2001
Stand: 29.05.2001
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Tiermehl und belastetes Altholz von Bio-Stromgewinnung ausgeschlossen

/Umwelt/Verordnung

Berlin: (hib/WOL) Mit einer Verordnung will die Bundesregierung regeln, welche Stoffe als Biomasse für die Stromerzeugung zugelassen sind (14/6059). Dazu hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Einvernehmen mit dem Ministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eine Verordnung vorgelegt, die im Deutschen Bundestag am 1. Juni zur Abstimmung gelangt. Neu hinzugekommen zur Liste nicht als Biomasse anerkannter Stoffe für die Stromgewinnung sind chemisch belastetes Altholz sowie Tierkörper, Tierkörperteile oder ähnliche Erzeugnisse.

Der Gesetzgeber hatte bereits am 6. Juli 2000 die Nichtverwendung von belastetem Altholz bei Bio-Strom entschieden. Der Ausschluss von Tierkörpern und Tiermehl für die Stromgewinnung wurde neu hinzugefügt, um den Sachverhalt zu präzisieren. Bereits vor dem Hintergrund der BSE-Krise war gesetzlich geregelt worden, Tierkörper, Teile und Tiermehl ausschließlich in Tierkörperbeseitigungsanlagen zu vernichten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_146/17
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