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151/2001
Stand: 31.05.2001
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Aufgaben der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) erläutert

/Entwicklungszusammenarbeit/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit betreute die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) im Jahre 2000 unter anderem 98 von insgesamt 167 Projekten des Publik Privat Partnerchip-Programms (PPP), die im Jahr 2000 neu aufgelegt wurden. Damit zeichnet die GTZ für 66 Prozent oder 30,6 Millionen DM des Gesamtumfangs der PPP verantwortlich. Dies erklärte die Regierung in der Antwort (14/6094) auf eine Kleine Anfrage der PDS zur Arbeit der GTZ (14/5933).

Im Weiteren führt die Regierung aus, die Auswahl von deutschen Partnern für die Projekte und Programme im Rahmen von sogenannten Kooperationsvorhaben werde üblicherweise während der Projektvorbereitungsphase festgelegt und im Auftrag zwischen BMZ und GTZ vereinbart. Vor Ort erfolge die Auswahl von Projekten und Programmen im Rahmen der Schwerpunktsetzung durch das BMZ in Absprache mit der Partnerregierung und den Vorfeldorganisationen. Hier über die GTZ wie die übrigen Vorfeldorganisationen auch eine Beratungsfunktion in fachlich-technischer Hinsicht aus. Neue EZ-Projekte werden von den Partnerregierungen über die jeweilige Botschaft und das Auswärtige Amt beim BMZ beantragt. Dabei werde auch eine Partnerorganisation für das Vorhaben benannt. Wenn das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung den Projektantrag für prüfenswert halte, werde der GTZ ein Auftrag zur Prüfung erteilt, wobei auch der Frage nachgegangen wird, welche Organisationen vor Ort die am besten geeigneten Partner für die Durchführung wären. Ergebnis der Prüfung ist ein Angebot zur Durchführung, in dem die GTZ dem BMZ einen Vorschlag für die Projektimplementierung und die Auswahl der Partnerorganisationen macht, der dann bereits mit den relevanten Institutionen im Partnerland abgesprochen ist.

Der Anteil der von der GTZ abgerufenen Mittel aus dem BMZ-Etat, dem sogenannten Einzelplan 23 stieg von einer knappen Million im Jahr 1985 und damit einem Anteil von 14,75 Prozent auf 1,5 Millionen und damit 20,35 Prozent im Jahr 2000.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_151/05
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