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152/2001
Stand: 31.05.2001
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Beträge in der allgemeinen Verwaltung auf Euro umstellen

/Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung will Geldbeträge im Bereich des Dienst-, des allgemeinen Verwaltungs-, des Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf den Euro umstellen. Dazu hat sie den Entwurf eines sechsten Euro-Einführungsgesetzes (14/6096) vorgelegt. Angesichts der Vielzahl der Beträge mit Signalwirkung bei Gebührenvorschriften, Bußgeldern und in anderen Verwaltungsbereichen will die Regierung dabei Abrundungen im Verhältnis 2 DM zu 1 Euro vornehmen. Aufrundungen sollen in Schritten von 0,5, 1, 10, 100, 1000 Euro vorgegeben werden. Weitgehend abrunden will die Regierung Bußgelder aus dem Bereich der Justiz sowie Verwaltungsgebühren. Moderate Erhöhungen sind im Dienst- und Ausländerrecht vorgesehen, wenn deren letzte Anpassung schon länger zurückliegt oder der Handlungsspielraum für künftige Veränderungen erhalten bleiben soll. Auf Grund der Glättung entstehen laut Regierung gegenüber einer centgenauen Umstellung für Länder und Gemeinden rein rechnerisch Mindereinnahmen von 2,2 Prozent. Diesen Mindereinnahmen stünden Mehrausgaben in ebenfalls nicht bezifferbarer Höhe gegenüber. So reduziere sich etwa der Verwaltungsaufwand der Behörden bei der Barzahlung geglätteter Gebühren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_152/06
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