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155/2001
Stand: 05.06.2001
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Regierung: "Wahlbündnisse" sind im Wahlrecht nicht vorgesehen

/Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) "Wahlbündnisse" sind im Wahlrecht nicht vorgesehen, erklärt die Bundesregierung in der Antwort (14/6139) auf eine Kleine Anfrage der PDS nach Wahlbündnissen der NPD mit anderen rechtsextremen Parteien und Organisationen in den letzten 15 Jahren (14/5967). In der Regel sei mit "Wahlbündnissen" eine Zusammenarbeit von Parteien oder politischen Vereinigungen im Zusammenhang mit Wahlen gemeint. Diese umfassten sowohl formale Arten der Zusammenarbeit wie gemeinsame Listen als auch formale Unterstützungsvereinbarungen bei der Durchführung eines Wahlkampfes bis hin zum Verzicht auf die Einreichung eines Wahlvorschlages, erläutert die Regierung.

Der Antwort zufolge sind weder für die Wahlen zum Deutschen Bundestag noch für das Europäische Parlament in den letzten 15 Jahren "Wahlbündnisse" der NPD mit anderen rechtsextremen Parteien oder Organisationen bekannt geworden. Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament 1989 habe die NPD die "DVU-Liste D" unterstützt. Bei Landtagswahlen sei die NPD 1987 zur Bremer Bürgerschaftswahl zusammen mit der Deutschen Volksunion (DVU) unter der Bezeichnung "DVU-Liste D" angetreten, die insgesamt 3,41 Prozent der Stimmen erlangte. Zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz 1991, heißt es weiter, erzielte ein Bündnis der NPD zusammen mit einer "Deutschen Allianz - Heimatbündnis Rheinland-Pfalz" sowie Mitgliedern der DVU und der "Deutschen Liga für Volk und Heimat" 0,2 Prozent der Stimmen. Das gleiche Ergebnis habe die NPD im Rahmen der "Freien Wählergemeinschaft ‚Die Nationalen‘" im Mai 1992 bei den Wahlen zum Berliner Angeordnetenhaus erreicht. In kommunalen Vertretungsorganen sei die NPD nach Kenntnis des Bundesinnenministeriums zur Zeit mit 27 Mandatsträgern repräsentiert.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_155/03
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