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157/2001
Stand: 07.06.2001
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Regierung will Embryonenschutzgesetz derzeit nicht ändern

/Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht, das Embryonenschutzgesetz zu ändern. In ihrer Antwort (14/6229) auf eine Große Anfrage der F.D.P. (14/4184) erklärt sie weiter, sie strebe auf der Grundlage dieses Gesetzes eine breite Diskussion im Parlament und in der Öffentlichkeit über den Themenkreis der Forschung an und mit menschlichen Stammzellen an. Das Embryonenschutzgesetz biete mit seinen klaren Grenzziehungen und seinem hohen Schutzstandard die Gewissheit, sich den aktuellen Fragen und Befürchtungen mit der notwendigen Sorgfalt und Gelassenheit stellen zu können. Nach Auffassung der Exekutive ist es angesichts der grundlegenden Bedeutung der zu treffenden Entscheidungen für verschiedene Grundrechtspositionen der Betroffenen geboten, eine sorgfältige und eingehende Diskussion zu führen. Dabei gehe es um die Menschenwürde, den Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit, die Gleichheit vor dem Gesetz sowie die Freiheit der Forschung.

Weiter heißt es, die rapiden Fortschritte in der Gen- und Biotechnologie wie auch in den Lebenswissenschaften insgesamt böten unserer Gesellschaft auf der einen Seite große Chancen. Insbe-

sondere im medizinischen Bereich gebe es die Hoffnung auf verbesserte Diagnostik und Therapie bis hin zur Heilung bislang als unheilbar geltender Krankheiten. Damit verbunden seien Hoffnungen auf wirtschaftliches Wachstum und zukunftsfähige Arbeitsplätze. Auf der anderen Seite stünden Befürchtungen, dass die neuen Technologien nicht beherrschbar seien und ihr Missbrauch zu Reproduktion und Selektion von Menschen sowie zur Diskriminierung Einzelner aufgrund ihrer genetischen Disposition führen könnte.

Zu Forschung und Wissenschaft erklärt die Regierung, sie trage durch eine Reihe von Initiativen und Maßnahmen dazu bei, diese Bereiche auf dem internationalen Stand zu halten. Dazu gehörten Maßnahmen zur Stärkung der Forschungsinfrastruktur, zur Finanzierung und Förderung der Forschung und zur Bildung und Ausbildung. Als Beispiel nennt die Exekutive das Programm "Nationales Genomforschungsnetz - Krankheitsbekämpfung durch Genomforschung", für welches in den kommenden drei Jahren 350 Millionen DM bereitgestellt würden. Für das "Rahmenprogramm Biologische Forschung und Technologie" würden bis 2005 1,5 Milliarden DM eingeplant.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_157/03
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