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169/2001
Stand: 20.06.2001
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Bedenken der Kommunen gegen EU-Liberalisierungspolitik ernst nehmen

/Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung nimmt die Besorgnisse der Kommunalen Spitzenverbände, dass durch die Liberalisierungspolitik der EU der kommunale Versorgungsauftrag in Frage gestellt werden könnte, ernst. Dies betont sie in ihrer Antwort (14/6249) auf eine Große Anfrage der F.D.P.-Fraktion (14/5192). Mit einer Liberalisierung könne die Gefahr verbunden sein, dass oligopolistisch bestimmte Märkte entstehen. Dem müsse durch die Art und Weise der Liberalisierung so entgegengewirkt werden, dass im Vordergrund das verbesserte Leistungsangebot durch mehrere Wettbewerber steht, heißt es in der Antwort. Aufgabe des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sei es, die positiven Wirkungen einer Liberalisierung durch Offenhaltung der Märkte und Verhindern von Wettbewerbsverzerrungen zu sichern. Ebenfalls ernst zu nehmen seien die Befürchtungen der Kommunalen Spitzenbände im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf Qualität und Umwelt. Die Regierung teilt mit, sie habe ein Gutachten vergeben, in dem mögliche Marktöffnungsmodelle für den Trinkwasserbereich auf ihre Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sowie den Gewässer- und Umweltschutz untersucht würden.

Dagegen teilt sie nicht die Sorge, mit einer Liberalisierung könne der Verlust von Arbeitsplätzen verbunden sein. Würden alle Auswirkungen wie gesteigerte Effektivität und Effizienz, sinkende Kosten, höhere Wettbewerbsfähigkeit auch anderer Bereiche und Steigerung der verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte mit einbezogen, so könne damit gerechnet werden, dass unter dem Strich eher eine steigende als eine sinkenden Zahl von Arbeitsplätzen zu erwarten sei. Daher müsse eine Liberalisierung im Bereich der Daseinsvorsorge, also der Leistungen für eine Grundversorgung, nicht unbedingt zu einem substanziellen Verlust kommunaler Rechte führen. Die notwendige flächendeckende und umfassende Versorgung mit Leistungen der Daseinsvorsorge werde auf längere Sicht Raum lassen für ein "Nebeneinander privater und öffentlicher Strukturen", so die Regierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_169/07
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