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175/2001
Stand: 22.06.2001
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Verlängerung der Antragsfrist für ehemalige NS-Zwangsarbeiter angestrebt

/Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, F.D.P. und PDS wollen das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" ändern, um eine Verlängerung der Antragsfrist für ehemalige NS-Zwangsarbeiter zu erreichen. Die Parlamentarier haben einen entsprechenden Gesetzentwurf (14/6370) eingebracht. Die bisher im Stiftungsgesetz verankerte Frist für Anträge zur Wahrnehmung des Leistungsanspruchs endet am 12. August 2001. Dies ist nach Überzeugung der Abgeordneten aller Fraktionen des Bundestages zu kurz, um der Intention des Gesetzes gerecht zu werden.

Mehrere der für die Antragsbearbeitung zuständigen Partnerorganisationen hatten darauf hingewiesen, dass potenzielle Antragsteller in erheblicher Zahl bislang keine Anträge gestellt haben. Ursache hierfür war offensichtlich die lange Dauer des Verfahrens, in dessen Folge die Feststellung ausreichender Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen durch den Deutschen Bundestag und die daraus resultierende Bereitschaft der Stiftungsmittel zur Auszahlung erst am 30. Mai 2001 erfolgte. Im Stiftungsgesetz war jedoch bei der Verabschiedung eine Verlängerung der Frist nicht vorgenommen worden. Damit besteht nach Ansicht der Fraktionen nun die Gefahr, dass eine erhebliche Zahl von Leistungsberechtigten nicht die ihnen zustehende Leistung erhält. Ein Anspruch auf Leistungsberechtigung soll nun bis einschließlich 31. Dezember 2001 gelten. Anträge können sowohl an eine Partnerorganisation als auch unmittelbar an die Stiftung gerichtet werden. Eine Leistungsberechtigung gilt auch für Rechtsnachfolger, sofern innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod des Leistungsberechtigten ein fristwahrender Antrag gestellt wird. Der Gesetzentwurf wird heute im Plenum des Deutschen Bundestages zur ersten Beratung vorgelegt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_175/04
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