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189/2001
Stand: 03.07.2001
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Rückstand bei den Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen

/Neue Länder/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Zahl der bearbeiteten Anträge auf Leistungen nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) bleibt hinter den Erwartungen zurück und ist nicht zufriedenstellend. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/6330) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion (14/6243). Die Fraktion hatte die Befürchtung geäußert, dass die Landesämter zur Regelung offener Vermögensfragen in den neuen Ländern die Ansprüche nach dem EALG nicht rechtzeitig bis zum vorgesehenen Ablauf der Bearbeitungsfrist Ende 2003 erledigt haben werden.

Während der Bund mit bis zu 700.000 zu entschädigenden Vermögenswerten rechne, so die Regierung, betrage der von den Ämtern und Landesämtern registrierte Antragsstand bis Ende März dieses Jahres über 364.000 Ansprüche (darunter nur 71.000 für Grundvermögen, knapp 11.000 für Unternehmen, 212.000 für Geldforderungen, 64.000 für bewegliche Vermögenswerte und knapp 6.000 für sonstige Forderungen). Die Ansprüche seien noch nicht vollständig registriert, obwohl die Antragsfristen schon lange abgelaufen seien. Bis Ende 2001 habe nur gut 107.000 Ansprüchen stattgegeben werden können, davon über 17.000 für Grundvermögen. Ferner seien nur etwas über 14.000 Ansprüche nach dem Ausgleichsleistungsgesetz positiv beschieden worden, darunter 4.600 für Grundvermögen und davon wiederum 1.800 Fälle des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Zugleich seien in nur 16.430 Verfahren Schuldverschreibungen von etwa 231 Millionen Euro zugeteilt worden.

Das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen rechnet nach Regierungsangaben bis Ende 2003 mit einer Zuteilungssumme von nur rund 505 Millionen Euro. Dagegen sollten die Entschädigungsverfahren bis dahin im Wesentlichen abgearbeitet und die Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsansprüche für die rechtsstaatwidrigen Vermögensschädigungen zwischen 1945 und 1949 sowie die rechtsstaatswidrigen Schädigungen durch die DDR zwischen 1949 und 1990 durch Zuteilung der vorgesehenen Schuldverschreibungen des Entschädigungsfonds erfüllt sein. Bei der NS-Verfolgtenentschädigung habe die Zahl der von den Behörden beschiedenen und an die Oberfinanzdirektion Berlin abgegebenen Verfahren Ende März nur 8.970 betragen, von denen knapp 6.200 Vermögenswerte bereits entschädigt worden seien. Es sei aber abzusehen, so die Regierung, dass die Entschädigungsansprüche nicht wie vorgesehen bis Ende 2003 abgearbeitet werden können. Ursache der Verzögerung sei vor allem der starke Personalabbau in den neuen Ländern. Die Schuldverschreibungen sollten nach dem EALG ab 2004 in fünf gleichen Jahresraten getilgt und mit sechs Prozent jährlich verzinst werden, heißt es weiter.

Sollte die Verzögerung nicht bis Ende 2003 aufgeholt werden, hätte dies laut Regierung zur Folge, dass ein kleinerer Teil der Entschädigungsberechtigten 2004 die Wiedergutmachungsleistung in Form einer ab 2004 verzinslichen Schuldverschreibung des Entschädigungsfonds besäße, während ein größerer Teil noch nicht einmal einen Entschädigungsanspruch erhalten hätte. Wegen der Gleichbehandlung sei es erforderlich, eine Verzinsung der Entschädigungsleistung gesetzlich zu regeln. Dies sei jedoch erst erforderlich, wenn sich absehen lasse, wie weit der Erledigungsstand bis etwa Ende 2002 sein werde.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_189/06
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