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189/2001
Stand: 03.07.2001
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Dissens über notarielle Beurkundung von Kaufangeboten der öffentlichen Hand

/Recht/Unterrichtung

Berlin: (hib/BOB) Mitarbeiter von Straßenbau- oder Autobahnämtern sollen nach dem Willen des Bundesrates bei Kaufangeboten für öffentlich genutzte Grundstücke auf notariell beurkundete Fassungen verzichten dürfen. Dies schlägt die Länderkammer in ihrer Stellungnahme (14/6466) zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/6204) vor. Sie begründet dies damit, andernfalls würde Verwaltungskraft "in unzumutbarer Weise" gebunden. Zudem würde eine notarielle Beurkundung auch die Kosten erhöhen, argumentiert der Bundesrat. Die Regierung teilt diese Ansicht nicht. Wie sie in ihrer Gegenäußerung erklärt, diene das Instrument des notariell beurkundeten Vertragsangebots dazu, Grundstückskaufverträge rasch abzuwickeln. Damit würden kleinere, in solchen Angelegenheiten nicht so versierte Gemeinden geschützt und sichergestellt, dass "annahmefähige und vollzugstaugliche" Angebote abgegeben würden. Erfahrungen im Bereich der Sachenrechtsbereinigung hätten gezeigt, so die Regierung weiter, dass Vertragsentwürfe, die den Notaren zur Beurkundung vorgelegt werden, häufig nicht den rechtlichen Anforderungen gerecht würden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_189/11
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