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189/2001
Stand: 03.07.2001
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Im Bundeshaus notiert:

/Umwelt/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/WOL) Nach der Definition von Naturschutz in Kooperation mit den Betroffenen erkundigt sich die F.D.P.-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (14/6402). Unter Bezug auf einen Entwurf zur Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes, der vom Bundeskabinett im Mai 2001 beschlossen wurde, fragen die Liberalen, weshalb die Bundesregierung beabsichtige, Natur und Landschaft nicht mehr - wie bisher - als "Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung", sondern um ihrer selbst Willen zu schützen. Erläutern soll die Regierung unter anderem auch, was unter einer "natur- und landschaftsverträglichen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft im Sinne des Gesetzes" zu verstehen sei und wie sich dieses Begriffsverständnis vom bisherigen Begriff der "guten fachlichen Praxis" unterscheide.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_189/15
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