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190/2001
Stand: 04.07.2001
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Experten für stärkere Förderung des Ehrenamts

Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung (Anhörung)/

Berlin: (hib/RAB) Ehrenamtliche Tätigkeit soll stärker gefördert werden. Diese Forderung haben die Experten einer am Mittwochvormittag stattfindenden öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung in ihren schriftlichen Stellungnahmen vertreten. Nach Ansicht von Dr. Eckhard Priller sollte sich diese nicht auf die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht beschränken, da die meisten ehrenamtlich tätigen Bürger für ihre Arbeit keine finanziellen Aufwandsentschädigungen bekämen. Die Förderung solle das gesamte Spektrum möglicher Maßnahmen berücksichtigen. Dazu zähle zum Beispiel die öffentliche Anerkennung, Freistellung, Zertifikate, genereller Versicherungsschutz und die Berücksichtigung bei Rentenanwartschaften. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände begrüßte die in einem Gesetzentwurf der CDU/CSU (14/3778) enthaltene Forderung, das ehrenamtliche Engagement von der Sozialversicherungspflicht zu befreien. Allerdings müßten in diesem Sinne existierende Ungleichbehandlungen im Rahmen des Sozialversicherungs- und Steuerrechts ausgeschlossen werden.

Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger bemerkte dagegen, die Initiative der Union durchbreche die bestehende Systematik der Sozialversicherungspflicht. Diese liege vor, wenn eine Beschäftigung ausgeübt und hierfür Arbeitsentgelt gezahlt werde. Die CDU/CSU fordere nun, Ehrenämter nicht als Beschäftigung anzusehen, um die Sozialversicherungspflicht zu vermeiden. Das Ehrenamt könne auch durch Änderungen im Sozialgesetzbuch und des Einkommenssteuergesetzes gestärkt werden. Der Deutsche Sportbund erklärte, der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion trage den Forderungen des Verbandes Rechnung, indem er die innerhalb der Grenzwerte geleistete Tätigkeit sowohl steuerlich als auch sozialversicherungsrechtlich nicht als relevant betrachte. Die gewünschte Entlastung für die Vereine würde eintreten, da ein Großteil der in diesem Sinne ehrenamtlich Beschäftigten aus dem Meldeverfahren herausfiele. Nach Auffassung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) sollte es zusätzliche weitere Förderungen des bürgerschaftlichen Engagements geben, zum Beispiel durch Investitionen in Bürger- und Stadtteilbüros. Darüber hinaus sei es wünschenswert, das Verfahren zur Feststellung der Sozialversicherungspflicht deutlich zu entbürokratisieren. Der DGB wies außerdem darauf hin, dass es bereits eine monetäre Förderung des Ehrenamtes in Form der Übungsleiterpauschale gebe.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_190/03
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