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195/2001
Stand: 05.07.2001
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Eckpunkte des nationalen Klimaschutzprogramms vorgestellt

/Umwelt/Unterrichtung

Berlin: (hib/WOL) In Form einer Unterrichtung hatte die Bundesregierung den Fünften Bericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe "CO2-Reduktion" zum Nationalen Klimaschutzprogramm vom November 2000 vorgestellt (14/4729). In den Eckpunkten zum Nationalen Klimaschutzprogramm geht die Bundesregierung auf die nationale und internationale Bedeutung des Klimaschutzes ein. Sie erklärt, mit der 1994 in Kraft getretenen Klimarahmenkonvention und dem 1997 angenommenen Kyoto-Protokoll gebe es damit "belastbare Grundlagen" für ein weltweit koordiniertes Vorgehen. Gleichzeitig sei ein konsequentes Handeln auf nationaler Ebene erforderlich. Klimaschutzpolitische Ziele der Bundesregierung sind danach eine Minderung der Emission von Kohlendioxid bis 2005 um 25 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 und eine Minderung der Emission der sechs Treibhausgase des Kyoto-Protokolls für den Zeitraum 2008 bis 2012 im Rahmen der Eu-Lastenverteilung um 21 Prozent. Zudem soll der Anteil erneuerbarer Energien bis 2010 verdoppelt werden, der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung erheblich verstärkt und die Energieproduktivität deutlich gesteigert werden.

Dargelegt wird, dass die frühere Bundesregierung zwar anspruchsvolle Klimaschutzziele festgelegt, allerdings die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung dieser Zielvorgaben nicht beschlossen habe. Damit konnte unter anderem für 2005 nur eine Vorhersage von lediglich 5 bis 17 Prozent getroffen werden. Nach den Ergebnissen von 1999 liegen die CO2-Emissionen gegenüber 1990 nun in einer Minderung von 15,3 Prozent. Bei den sechs im Kyoto-Protokoll benannten Treibhausgasen (CH4, N2O, H-FKW’s, FKW’s und SF6) liege die deutsche Reduzierungsrate bei 18,5 Prozent. Damit trägt Deutschland den Angaben zufolge ganz erheblich zur Erfüllung der von der Europäischen Union in Kyoto übernommenen Verpflichtung bei. Darin war festgelegt, die Treibhausgasemissionen der EU in der ersten Verpflichtungsperiode um insgesamt 8 Prozent gegenüber 1990 zu mindern.

Im Rahmen der mittel- bis langfristigen Ziele soll unter anderem bei Technologie- und Energieträgern eine Verdopplung des Anteiles erneuerbarer Energien an der deutschen Energieversorgung bis zum Jahr 2010 gegenüber heute erreicht werden. Beim Ausstieg aus der Atomenergie hatten sich Regierung und Elektrizitätsversorger sich darauf verständigt, die Erzeugung aus Kernenergie geordnet zu beenden und vorhandene Atomkraftwerke für die verbleibende Nutzungsdauer stillzulegen, wenn sie die für jede einzelne Anlage festgelegte Strommenge erzeugt haben, heißt es. Die Regierung geht in diesem Zusammenhang auf die damit verbundenen erheblichen Verschiebungen in der Energieträgerstruktur und die bislang wenig genutzten Möglichkeiten zur Energieeinsparung ein. Ausführlich angesprochen wird dabei der Einsatz erneuerbarer Energie sowie Einsparungsmöglichkeiten bei Industrie, Verkehr und privaten Haushalten. So verfüge beispielsweise der Wohn- und Gebäudebereich nach übereinstimmender Auffassung aller Sachverständigen über die "größten technischen CO2-Minderungspotenziale". Die Regierung betont, sie sehe eine möglichst weitgehende Ausschöpfung der vorhandenen Potenziale nicht allein unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes als geboten an, sondern sie sieht auch Chancen bei der Entwicklung zukunftsorientierter Technologien und für neue Perspektiven des Arbeitsmarktes. Nach Ansicht der Regierung ergänzen sich damit Klimaschutz und Beschäftigungspakt in sinnvoller Weise.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_195/01
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