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200/2001
Stand: 13.07.2001
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BSE-Eintrag über Tiermehl nicht auszuschließen

/Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MAR) Vor dem Hintergrund der in Deutschland festgestellten BSE-Fälle kann die Möglichkeit eines Eintrags des Erregers über Tiermehl nicht ausgeschlossen werden, stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/6648) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. (14/6379) fest. Sie halte es aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes deshalb für dringend erforderlich, die Altbestände an Tiermehlen und Futtermitteln rasch und sicher zu entsorgen.

Das Verbraucherministerium hat der Antwort zufolge seit Januar dieses Jahres bei den Ländern drei Mal Informationen über die Altbestände an Futtermitteln, die dem Verfütterungsverbot unterliegen, abgerufen. Dabei habe die Januar-Umfrage eine auf groben Schätzungen beruhende Gesamtmenge von rund 181.000 Tonnen ergeben. Eine zweite Umfrage Ende Februar habe sich auf die Altbestände bezogen, die in landwirtschaftlichen Betrieben lagerten und für die der Bund die Entsorgungskosten einschließlich Warenwert übernommen hat. Die Regierung geht laut Antwort davon aus, dass die dabei ermittelten 16.600 Tonnen inzwischen vernichtet wurden. Für Altbestände, die bei der Futtermittelwirtschaft einschließlich Handel lagern oder lagerten, habe eine dritte Umfrage im Juni eine Menge von rund 55.000 Tonnen ergeben. Die Regierung verweist darauf, dass die Beseitigung der Altbestände den zuständigen Behörden auf Landes- bzw. kommunaler Ebene obliegt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_200/05
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