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201/2001
Stand: 16.07.2001
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Keine Erkenntnisse über staatenlose kurdische Libanesen aus der Türkei

/Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Keine Erkenntnisse liegen dem Bund über Ermittlungen der Bundesländer gegen staatenlose kurdische Libanesen aus der Türkei vor. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort (14/6485) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/6244). Auch über die gesetzlichen Grundlagen für solche Ermittlungen oder eine Kooperation einzelner Bundesländer hat der Bund keine Erkenntnisse. Ursache ist der Antwort zufolge ein "mangelnder entsprechender Informationsaustausch". Zur Problematik einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Leistungen durch Asylbewerber mit ungeklärter Staatsangehörigkeit habe es Ende 1999 lediglich einen allgemeinen Informationsaustausch gegeben.

Die Regierung erklärt, eine polizeiliche Zusammenarbeit auf Bundesebene mit türkischen und libanesischen Stellen finde nicht statt. Auch hätten Bundesbehörden keinen Zugriff auf das türkische Melderegister. Dagegen seien Landesbehörden in der Vergangenheit verschiedentlich standesamtliche türkische Registerauszüge zugänglich gemacht worden. Angaben aus türkischen Personenstandsregistern auf der Grundlage eines Übereinkommens vom September 1976 hätten die gleiche Beweiskraft wie eine deutsche Personenstandsurkunde. Dies beziehe sich jedoch nicht auf die Vermerke über Staatsangehörigkeit des Urkundeninhabers. Informationen über die Gründe einer Ausweisung oder Abschiebung lägen nicht vor, da sie im Ausländerzentralregister nicht erfasst würden. Die sogenannte "Altfall"- oder Bleiberechtsregelung vom Mai 1991 enthalte keine Bestimmungen zu Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Aus Sicht der Bundesregierung ist eine pauschale Diskreditierung staatenloser Libanesinnen und Libanesen insgesamt nicht erkennbar.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_201/05
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