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205/2001
Stand: 19.07.2001
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Regierung will Leistungen für Behinderte in Pflegeeinrichtungen nicht ändern

/Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung will die Leistung für pflegebedürftige behinderte Menschen in vollstationären Einrichtungen nicht ändern. Dies geht aus der Antwort der Regierung (14/6680) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/6491) hervor. Der Bundestag habe sich bereits in der Vergangenheit mit der Frage der Erhöhung dieser Leistungen befasst und dies abgelehnt. In der Antwort heißt es, in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe übernehme der Pflegebedürftige selbst bzw. bei dessen Bedürftigkeit - und Vorliegen der übrigen sozialhilferechtlichen Voraussetzungen - der zuständige Träger der Sozialhilfe die den pauschalen Kostenersatz von höchstens 500 DM je Monat übersteigenden, bedarfsdeckenden Kosten. Der Träger der Sozialhilfe sei zur Übernahme dieser Leistungen nur verpflichtet, wenn mit dem Träger der Einrichtung eine Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung bestehe. Nach Angaben der Exekutive würde bei einer Erhöhung der Leistungen der Pflegeversicherung der größte Teil der behinderten Menschen sogar benachteiligt. Die Möglichkeit, Pflegegeld für die Tage zuhause zu erhalten, würde entfallen, wenn der Leistungsrahmen durch die Aufwendungen für die vollstationäre Pflege bereits voll ausgeschöpft wäre.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_205/02
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