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209/2001
Stand: 26.07.2001
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Diskussion über relevante Eigenschaften für atomare Endlager hält an

/Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Die Diskussion über relevante Eigenschaften zur Endlagerung hält bis heute an, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/6691) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (14/6376) zum Moratorium für das atomare Endlager Gorleben und zur Untersuchung "ultimativer" Standorte für die Endlagerung radioaktiver Abfälle. Auch wenn der Bund bereits früher auf Bewertungsprobleme bei der Langzeitsicherheit von Endlagern und auf grundsätzliche unterschiedliche relevante Eigenschaften von Endlagern im Hinblick auf Salze oder Kristalline als Wirtsgesteine hingewiesen habe, würden diese Bewertungen wesentlich durch die internationale Diskussion zum Stand von Wissenschaft und Technik bestimmt. Zweifelsfragen ließen sich daher nicht kurzfristig beantworten. Zudem würden sich die Gremien der internationalen Behörden und der EU nicht mit der Lösung von Spezialfragen befassen, sondern seien mit der Erstellung von allgemeinen Studien, Grundsätzen, Regeln oder Richtlinien befasst.

Laut Antwort ist die Auswertung der bis zum Moratoriumsbeginn zum 1. Oktober 2000 vorgenommenen Untersuchung am Standort Gorleben noch nicht abgeschlossen. Bisherige geologische Befunde stünden einer möglichen Eignung des Salzstocks Gorleben (Eignungshöffigkeit) nach Auffassung der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe nicht entgegen. Ebensowenig sei damit die Eignung belegt. Die vom "Arbeitskreis Ausweisverfahren Endlagerstandorte" (AkEnd) entwickelten Kriterien und Verfahrensvorschläge zum Auswahlverfahren sollen in einem Rahmen erörtert werden, der den Kriterien fachlicher, gesellschaftlicher und politischer Repräsentativität und Legitimität entspricht. Der AkEnd-Vorschlag werde auch die Einbindung der Länder und Kommunen gewährleisten. Auf der Grundlage der Erfahrungen mit den Projekten "Schacht Konrad" und "Gorleben" werde erwartet, ein neues Standortausweisverfahren in drei Phasen bis zum Jahr 2010 ausführen zu können. Damit stünde für die Detailerkundung des festgelegten Standortes bis zur angestrebten Inbetriebnahme ein Zeitraum von weiteren 20 Jahren zur Verfügung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_209/06
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