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210/2001
Stand: 26.07.2001
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Die Immobilienberatung unterliegt keiner Aufsicht

/Recht/Antwort

Berlin: (hib/MAR) Zu den Geschäftsfeldern der Anlageberatung und -vermittlung, die keiner Aufsicht unterliegen, gehört auch die Immobilienberatung, stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/6732) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (14/6590) fest. Sie prüfe deshalb, ob hier durch zivilrechtliche Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden könne. Der Antwort zufolge unterliegen aber Kreditinstitute wie auch die Vermittlung von Anlagen durch Finanzdienstleistungsinstitute einer Aufsicht nach dem Kreditwesengesetz, die Immobilienvermakelung nach der Gewerbeordnung.

Die Unionsfraktion hatte sich nach gesetzlichen Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher bei Immobilien-Treuhandmodellen erkundigt. Nach eigenen Angaben prüft die Bundesregierung alle in Betracht kommenden Maßnahmen mit dem Ziel, die Anleger wirklich zu schützen. Ob dies allerdings mit einer Ausdehnung des Widerrufsrechts erreicht werden könne, erscheine eher zweifelhaft, heißt es. Die Prüfung konzentriere sich deshalb auf andere Lösungsansätze. Die Regierung bejaht, dass ihr Fälle bekannt sind, in denen anlagewillige Personen durch unzureichende oder fehlende Aufklärung an die Grenze des Existenzminimums getrieben wurden. Belastbare Zahlen lägen ihr aber nicht vor.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_210/03
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