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214/2001
Stand: 03.08.2001
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Bundesrat strebt Änderung des Pflanzenschutzgesetzes an

/Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MAR) Die Änderung des Pflanzenschutzgesetzes ist Ziel eines vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurfs (14/6753). Den Initiatoren zufolge dürfen Pflanzenschutzmittel seit dem 1. Juli 2001 nur dann angewendet werden, wenn deren Zulassung nicht mehr für den Vertrieb, sondern für die speziell ausgewiesene Indikation ausgesprochen ist. Mit dieser Gebotsindikation für die Pflanzenschutzmittelanwendung entstünden insbesondere für die Spezialkulturen des Gemüse- und Obstbaus Engpässe bei der Auswahl entsprechender Mittel und somit für den wirksamen Schutz vor Schadorganismen. Für die betroffenen Betriebe zeichneten sich "erhebliche wirtschaftliche Einbußen" ab, heißt es weiter.

Nach dem Willen der Länderkammer soll deshalb durch eine entsprechende Ermächtigung die Möglichkeit geschaffen werden, befristete Ausnahmegenehmigungen für die Anwendung zugelassener Pflanzenschutzmittel in bestimmten Anwendungsgebieten per Rechtsverordnung zu gewähren. Für die Verwaltung der Fachbehörden sei die vorgesehene Regelung mit vergleichsweise geringem Aufwand verbunden. Auch den betroffenen Betrieben entstünden keine zusätzlichen Kosten, wird betont.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_214/02
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