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223/2001
Stand: 21.08.2001
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PDS will unabhängige Behörde für den Zugang zu den Strom-Netzen einrichten

/Wirtschaft/Antrag, Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB, MAR) Der Zugang zu den Strom-Netzen soll durch eine rechtsverbindliche Regulierung geordnet werden, die durch eine unabhängige Behörde kontrolliert und durchgesetzt wird. Eine solche Regelung müsse an die Stelle des verhandelten Netzzugangs treten, heißt es in einem Antrag der PDS (14/6795). Den Angaben zufolge hat sich die Bundesrepublik im Jahre 1998 als einziger EU-Mitgliedstaat für den sogenannten verhandelten Netzzugang an Stelle einer Regulierung entschieden. Die bisherige Praxis zeige, dass trotz einer entsprechenden Verbändevereinbarung im Stromsektor weder ein diskriminierungsfreier Netzzugang für Neuanbieter noch Transparenz, Überbrückbarkeit und Verlässlichkeit der Modalitäten des Marktzugangs erreicht worden seien. Die Verbändevereinbarung sei bisher so angewendet worden, dass die Durchsetzung einer klimapolitisch unverzichtbaren Energiewende erschwert worden sei. Diese müsse neben Energieeinsparung und Effizienzerhöhung auf dem verstärkten Einsatz regenerativer Energiequellen und der Kraft-Wärme-Kopplung basieren. Die neue Behörde müsse die drei Grundlagen des deutschen Energierechts - Versorgungssicherheit, Preisgünstigkeit und Umweltverträglichkeit - im Interesse der Allgemeinheit berücksichtigen. Das Wettbewerbsrecht dürfe nicht einseitig zu Lasten von Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit interpretiert werden, erklärt die Fraktion.

Außerdem hat die PDS einen Entwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (14/6796) mit demselben Ziel vorgelegt. Danach soll eine Regulierungsbehörde für die leitungsgebundene Energiewirtschaft als selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie mit Sitz in Schwerin errichtet werden. Dieses Amt soll Kriterien zur Bestimmung von Durchleitungsentgelten festlegen sowie Regelungen zur Anordnung, Abwicklung und Durchführung des Netzzugangs und des Lieferantenwechsels und zur Schlichtung von Streitigkeiten über den Netzzugang treffen.

Nach Angaben der Fraktion sind dafür Sach- und Personalmittel für etwa 100 Bedienstete der Bundesoberbehörde zuzüglich je drei bis zehn Bedienstete auf Länderebene erforderlich. Die

Kosten könnten durch teilweisen Rückgriff auf entsprechend qualifiziertes Personal der Kartellbehörden des Bundes und der Länder sowie durch Gebühren gedämpft werden, heißt es weiter. Das Gesetz soll laut PDS zum 1. April 2002 in Kraft treten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_223/01
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