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232/2001
Stand: 31.08.2001
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Gesetzentwurf zur Ratifizierung des Kyotoprotokolls soll im Dezember vorliegen

/Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung plant nach eigenen Worten, den Gesetzentwurf zur Ratifizierung des so genannten Kyotoprotokolls voraussichtlich bis zum Dezember dieses Jahres in den Bundestag einzubringen. Dies geht aus ihrer Antwort (14/6833) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion (14/6784) hervor. Im japanischen Kyoto hatten sich Ende 1997 die Industrieländer erstmals auf eine überprüfbare Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen um einen festgelegten Prozentsatz verpflichtet. Wie die Regierung weiter mitteilt, steht sie grundsätzlich einem Handel mit Emissionslizenzen positiv gegenüber. Dieser ermögliche prinzipiell, definierte Treibhausgasminderungen "ökologisch wirksam, ökonomisch effizient und gesellschaftlich akzeptabel" zu verwirklichen. Sie halte es jedoch für erforderlich, dass klare Rahmenbedingungen und konsequente Kontrollen formuliert werden, um Missbrauch zu Lasten des Klimaschutzes vorzubeugen.

Man sei der Auffassung, heißt es weiter, dass der überwiegende Schwerpunkt der Klimaschutzmaßnahmen im Inland liegen sollte, um in den Industrieländern den Wandel hin zu einer Ressourcen schonenden Wirtschaftsweise unverzüglich zu beginnen. Daneben sei es wichtig, dass Industrieländer Schutzprojekte in den Entwicklungsländern finanzierten, um den steigenden Treibhausgasemissionen dort entgegenzuwirken. Es sei Sache des Bundestages und speziell des Haushaltsausschusses des Parlaments zu entscheiden, in wieweit sich Deutschland an der Finanzierung von Fonds zugunsten von Entwicklungsländern im Rahmen des Kyotoprotokolls und der Klimarahmenkonvention beteilige. Da Deutschland gegenwärtig der fünftgrößte Treibhausgasemittent weltweit sei, werde von der Bundesrepublik "sicherlich ein signifikanter Beitrag" erwartet, betont die Regierung.

Diese verweist im Übrigen auf eine im Bundesumweltministerium eingerichtete Arbeitsgruppe. Dort würde gemeinsam mit Vertretern der Wirtschaft und anderen interessierten Akteuren die Möglichkeit erörtert, ein Emissionshandelssystem in die deutsche Klimaschutzpolitik einzubinden. Erste Ergebnisse der Beratungen würden für Ende des Jahres erwartet. Zudem sei bei der EU-Kommission eine Richtlinie zum gleichen Thema in Vorbereitung. Die Bundesregierung wolle und könne diesen beiden derzeit laufenden Prozessen nicht vorgreifen, erklärt sie weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_232/03
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