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235/2001
Stand: 06.09.2001
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"Keine nachteiligen Folgen radioaktiver Bestrahlung von Pflanzen bekannt"

/Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MAR) Der Bundesregierung sind nach eigenen Angaben keine nachteiligen Folgen radioaktiver Bestrahlung von Saatgut und Pflanzen bekannt. Auch lägen ihr keine wissenschaftlichen Ergebnisse vor, aus denen auf Nebenwirkungen bestrahlter Pflanzen geschlossen werden könnte, erklärt sie in ihrer Antwort (14/6850) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion (14/6514) zur Bestrahlung von Lebensmitteln weiter.

Der Antwort zufolge wurde sowohl in der Züchtungsforschung als auch in der praktischen Pflanzenzüchtung Bestrahlung zur Mutationsauslösung eingesetzt, um zu züchterisch nutzbarem Ausgangsmaterial für die Selektion zu gelangen. Diese Mutationszüchtung habe ihren größten Umfang in den 60er und 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts gehabt. Heute sei sie im Bereich Landwirtschaft bedeutungslos, heißt es. Die Bestrahlung zur Mutationsauslösung werde nur noch bei vegetativ vermehrten Zier- und Obstpflanzenarten angewandt. Genehmigungen für die Freisetzung bestrahlter Pflanzen sind nach den Worten der Regierung nicht erforderlich, da sie lediglich Ausgangsmaterial für den weiteren Zuchtgang darstellten und nicht "in den Verkehr gebracht werden". Auch müssten mutierte Pflanzen und daraus entwickeltes Saatgut in Deutschland und der EU nicht gekennzeichnet werden.

Für Lebensmittel gilt laut Antwort dagegen nach wie vor das Verbot der Bestrahlung und des Inverkehrbringens bestrahlter Lebensmittel. Nach der Lebensmittelbestrahlungsverordnung sei lediglich die Bestrahlung von getrockneten Kräutern und Gewürzen und das Inverkehrbringen dieser Erzeugnisse sowie von Lebensmitteln, die diese Zutaten enthalten, zugelassen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_235/03
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