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236/2001
Stand: 07.09.2001
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43 Mitarbeiter bei Krankenkassen mit Risikostrukturausgleich befasst

/Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Bei den Krankenkassen und Krankenkassenverbänden sind derzeit 43 Mitarbeiter direkt und indirekt mit dem Risikostrukturausgleich beschäftigt. Sie verursachen Personalkosten von 7 Millionen DM und Sachkosten von 1,8 Millionen DM, wie aus der Antwort der Bundesregierung (14/6859) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion (14/6804) hervorgeht. Die Fraktion hatte sich nach der Umsetzung so genannter Disease-Management-Programme und deren Verknüpfung mit dem Risikostrukturausgleich erkundigt. Als Disease-Management-Programme bezeichnet die Regierung den Angaben zufolge eine medizinische Versorgungsform, mit der unter anderem die Vorbeugung und Behandlung einer Krankheit verbessert und die durch diese Krankheit bedingten Beeinträchtigungen verringert werden können. Basis dieser Versorgungsform seien verbindliche und aufeinander abgestimmte Behandlungs- und Betreuungsprozesse über Krankheitsverläufe und institutionelle Grenzen hinweg.

Die wesentlichen Qualitätskriterien von Disease-Management-Programmen seien in einem Gesetzentwurf zur Reform des Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt. Für die Umsetzung der Programme kämen alle im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Vertragsformen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern in Betracht. Entscheidend sei, dass die Programme und die Verträge den Qualitätsanforderungen entsprechen. Ziel der finanziellen Förderung solcher Programme im Rahmen des Risikostrukturausgleichs sei es, die gesundheitliche Versorgung chronisch Kranker zu verbessern und zu verhindern, dass diese Versicherten für die Krankenkassen ungünstige Risiken darstellen und damit Nachteile im Kassenwettbewerb bedeuten. Dagegen sei es nicht vorrangiges Ziel, kurzfristige Einsparungen zu erzielen. Die Regierung schließt nicht aus, dass die verstärkte Einführung solcher Programme bei den Krankenkassen zunächst zu Mehrausgaben führt, vor allem durch Aufwendungen für die Entwicklung und Auswertung der Programme. Sie rechnet damit, dass die Programme und ihre Verknüpfung mit dem Risikostrukturausgleich nicht zwangsläufig zu einer Stellenvermehrung bei den Krankenkassen führen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_236/05
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