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239/2001
Stand: 17.09.2001
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Missbrauch des Vorsteuerabzugs entgegenwirken

/Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will steuerehrliche Unternehmer vor Wettbewerbsverzerrungen schützen, die durch den "gezielten Missbrauch des Vorsteuerabzugs" entstehen. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Steuerverkürzungen bei der Umsatzsteuer und anderen Steuern (14/6883) vorgelegt. In Deutschland und in anderen EU-Staaten würden zunehmend Betrugsfälle in Form so genannter Karussellgeschäfte aufgedeckt, heißt es. Die "ersparte" Umsatzsteuer werde zur Verbilligung der im "Karussell" weitergelieferten, meist hochwertigen Waren verwendet, wobei die Täter europaweit agierten. Dabei handele es sich um eine Form des organisierten Verbrechens, so die Regierung. Alle bisher aufgedeckten betrügerischen Aktivitäten, die sich häufig in Größenordnungen von mehrstelligen Millionenbeträgen bewegten, ließen erhebliche Steuerausfälle befürchten, so dass die Gefahr einer Erosion der Steuerbasis bestehe. Ferner könnten steuerehrliche Unternehmer durch Karussellgeschäfte über "vermeintliche" Niedrigpreise vom Markt verdrängt werden.

Um dem entgegenzuwirken, solle das Finanzamt künftig mit Zustimmung des Steuerpflichtigen die Auszahlung von Erstattungsbeträgen von Sicherheitsleistungen abhängig machen können, wenn unklar ist, ob die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug auch vorliegen. Nach jetzigem Recht habe die Erstattung in diesen Fällen zunächst nicht vorgenommen werden können. Die Neuregelung würde bedeuten, so die Regierung, dass die notwendige Prüfung nun nicht mehr zu Lasten der Liquidität des zu prüfenden Unternehmens gehen müsse. Der Erstattungsbetrag würde ausbezahlt, der Unternehmer wäre lediglich mit den Kosten etwa einer Bankbürgschaft belastet.

Um die planmäßige betrügerische Abschätzung der Vorsteuer einzudämmen, will die Regierung auch einen neuen Haftungstatbestand schaffen. Führt ein Unternehmer planmäßig die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht an den Fiskus ab, macht aber dennoch den Vorsteuerabzug in der Unternehmerkette (dem "Karussell") geltend, so soll laut Regierung das Finanzamt künftig die Möglichkeit haben, Unternehmer, die vom Vorliegen des Karussellgeschäftes wussten oder davon hätten wissen müssen, für die nicht abgeführte Umsatzsteuer in Haftung zu nehmen. Vor allem solle das Finanzamt mit Vorsteuererstattungsansprüchen eines Unternehmers aufrechnen können, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Von neu gegründeten Unternehmen will die Regierung verlangen, dass sie monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Damit erhielten die Finanzämter kurzfristige Informationen über umsatzsteuerliche Sachverhalte. Gerade für den Karussellbetrug würden automatisch so genannte Phönixfirmen eingesetzt, die nur mit Hilfe dieser Regelung bekämpft werden könnten. Für steuerehrliche neue Unternehmen hätte die monatliche Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen den Vorteil, dass versehentlich gemachte Fehler mit Hilfe des Finanzamtes schnell ausgeräumt werden können, betont die Regierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_239/06
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