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246/2001
Stand: 24.09.2001
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Experten plädieren für intensiveren Wettbewerb auf dem Gasmarkt

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (Anhörung)/

Berlin: (hib/VOM) Wettbewerb auf dem deutschen Gasmarkt ist nach Auffassung der "German Task Force Gas" innerhalb der "European Federation of Energy Traders" (EFET) nicht festzustellen. Man sei nicht bereit, dieses System länger mitzutragen, erklärte ein Sprecher dieser Vereinigung der Energiehändler am Montagvormittag in einer öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses. Grundlage war ein Regierungsentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (14/5969). Nach über einem Jahr seit der Vereinbarung der Verbände über den Netzzugang hätten erst etwa 20 Kunden ihren Versorger in Deutschland gewechselt. Seit Anfang dieses Jahres habe es auf dem Gasmarkt sogar einen Preisanstieg von 60 Prozent gegeben, so die EFET. Man erlebe, dass die Verbändevereinbarung nicht eingehalten werde oder dass die Kosten des Netzzugangs erheblich höher seien als ursprünglich erwartet. Die Vereinbarung biete keinen Rechtsschutz, sei nicht einklagbar. Neue Marktteilnehmer müssen jährlich mehrere 100.000 DM für juristische Beratung ausgeben. Erforderlich seien eine stärkere Entflechtung von Netzbetreibern und Versorgern ("Unbundling"). Auch müsse die sofortige Vollziehbarkeit von Anordnungen des Bundeskartellamts gewährleistet sein. Dem Regierungsentwurf zufolge sollen Betreiber von Gasversorgungsnetzen und Gasversorgungsunternehmen künftig verpflichtet werden, neuen Marktteilnehmern den diskriminierungsfreien Zugang zu ihren Netzen zu gewähren.

Die EU-Kommission erklärte, Deutschland habe den höchsten Gaspreis in Europa und benötige effektive Rechtsvorschriften, um Wettbewerb zu schaffen. Berlin sei europaweit die Stadt mit dem höchsten Gaspreis. In 14 der 15 Mitgliedstaaten gebe es einen regulierten Netzzugang, in Deutschland bislang nur den so genannten verhandelten Netzzugang. Dies bedeutet, dass Erdgasunternehmen und Kunden einen Netzzugang aushandeln können, um untereinander Lieferverträge auf der Basis freiwilliger Vereinbarungen schließen zu können. Der Vertreter der Brüsseler Behörde schlug vor, dass es einen regulierten Netzzugang in allen Mitgliedstaaten geben sollte. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) plädierte für eine Kombination zwischen Verbändevereinbarung und Missbrauchsaufsicht durch das Kartellamt. Er verwies auf die Entwicklung im Strommarkt, wo die Preise seit 1999 purzelten. Allerdings habe sich im Netzbereich auf dem Strommarkt auch noch nichts bewegt. Das Niveau der Netznutzungspreise sei zu hoch. Ferner müsse die Beweislast umgekehrt werden, so dass die Netzbetreiber darlegen müssten, wie sich ihre Kosten zusammensetzen. Eine buchhalterische Trennung reiche nicht aus, um der Unbundling-Forderung gerecht zu werden. Benötigt werde eine gesellschaftsrechtliche Trennung, wobei die Vision in eine "Deutsche Netzgesellschaft" münde.

Eine abweichende Einschätzung über die Wettbewerbssituation auf dem Gasmarkt kam vom Bundesverband der Deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW). Seit zehn Jahren gebe es Wettbewerb durch Leitungsbau, durch die Einführung des praktischen Netzzugangs und durch die Verbändevereinbarung. Diese habe bereits zu merklichem Wettbewerb geführt und biete die Gewähr, dass weiter investiert werde. Eine wachsende Zahl von Verträgen zwischen Händlern und Industrie dynamisiere zunehmend den Wettbewerb, so der BGW-Sprecher. Ein Indikator für Wettbewerb sei die Zahl der Fälle, in denen Industrie- und Handelsunternehmen niedrige Preise bezahlten. Relativ bald werde es auch Wettbewerb bei den Haushaltskunden geben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_246/02
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