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246/2001
Stand: 24.09.2001
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Eisenbahn-Bundesamt soll gegen Diskriminierung beim Netzzugang vorgehen

/Verkehr und Bauwesen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Das Eisenbahn-Bundesamt soll verpflichtet werden, bei diskriminierenden Verhalten beim Zugang zum Schienennetz einzugreifen. In einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/6929) heißt es, die Behörde solle die Kompetenz erhalten, diskriminierendes Verhalten zu untersagen. Das Amt soll demnach eingreifen können, wenn technische oder betriebliche Anforderungen gestellt werden, die das erforderliche Maß überschreiten. Auch sollen Trassenpreissysteme untersagt werden, die den diskriminierungsfreien Netzzugang beeinträchtigen. Außerdem will die Regierung die netzbezogene Zuständigkeit von Aufsichtsbehörden und deren Eingriffsmöglichkeiten normieren.

Der Bundesrat begrüßt den Gesetzentwurf der Exekutive in seiner Stellungnahme. Allerdings müsse der diskriminierungsfreie Zugang zum Schienennetz durch weitere Instrumentarien abgesichert werden. Nach dem Willen der Länderkammer sollen die Trassenpreise durch eine Regierungsbehörde genehmigt werden. Zusätzlich soll ein Beirat beim Eisenbahn-Bundesamt eingerichtet werden, in den jedes Bundesland einen Vertreter sendet. Der Bundesrat begründet diesen Vorschlag damit, dass die Deutsche Bahn AG sich weitgehend aus dem Regionalverkehr zurückziehen wolle und zu erwarten sei, dass in Zukunft diese Art von Verkehr weitgehend durch private Bahnunternehmen abgewickelt werde. Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung, es sei nicht vorgesehen, die Trassenpreise durch das Eisenbahn-Bundesamt genehmigen zu lassen. Dies würde nach Ansicht der Exekutive zu deutlich mehr Bürokratie und zusätzlichen Kosten führen, ohne dass dies einen entsprechenden Nutzen bringen würde. Auch lehnt es die Bundesregierung ab, einen Beirat beim Eisenbahn-Bundesamt einzurichten. Diese Behörde könne keinen Einfluss auf Vorgänge ausüben, die ausschließlich dem unternehmerischen Bereich der Eisenbahnen zuzurechnen seien.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_246/05
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