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251/2001
Stand: 26.09.2001
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Koalitionsfraktionen begrüßen neue Konsultationsrunde zu "Basel II"

/Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Der Bundestag soll nach Meinung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen begrüßen, dass der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht seinen ursprünglichen Zeitplan der Beratung einer neuen Eigenkapitalvereinbarung verschoben hat. Dies fordern die Fraktionen in einem Antrag (14/6953). In Basel wird derzeit über die Neuregelung der angemessenen Eigenkapitalausstattung von Kreditinstituten verhandelt. Vorgesehen ist dem Antrag zufolge eine neue Konsultationsrunde, so dass die Eigenkapitalvereinbarung nicht Anfang 2004, sondern erst 2005 in Kraft treten werde.

Das Parlament soll ferner begrüßen, dass der Baseler Ausschuss die Eigenkapitalunterlegung bei Krediten für kleine und mittlere Unternehmen überprüfen wird. Die Fraktionen wollen ihn darin bestärken, dass das aufsichtsrechtliche Eigenkapital insgesamt im Schnitt weder erhöht noch gesenkt wird. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich über die deutschen Verhandlungsführer in Basel, das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen und die Deutsche Bundesbank, dafür einzusetzen, dass die Chancengleichheit im Wettbewerb zwischen nationalen und international tätigen Kreditinstituten sowie die zwischen Kreditinstituten verschiedener Institutsgruppen in Deutschland aufrechterhalten und die mittelständische Wirtschaft nicht benachteiligt wird.

Im Einzelnen sei sicherzustellen, heißt es in dem Antrag, dass die endgültige Struktur der Gewichtungssätze bei der Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Kreditrisiko und die Anrechnungssätze für operationelle Risiken so ausgestaltet werden, dass "risikoüberzeichnende Eigenkapitalanforderungen" und damit eine generelle Verteuerung von Firmenkrediten vermieden wird. Dies beziehe sich auf Ansätze, die sich auf "bankinterne Ratings" (Bewertungen der Kreditwürdigkeit) beziehen. Die Übergangsfristen bei den Mindestanforderungen für die gleichberechtigte Anwendung interner Ratingverfahren seien flexibler zu fassen und so auszugestalten, dass sie allen Banken die "faire und realistische Chance" bieten, von den Vorteilen der neuen Regelungen zu profitieren. Auch dürfe bei den auf bankinterne Ratingsgestützten Ansätzen kein unangemessener "Malus" für mittel- und langfristige Kredite eingeführt werden, der die "bewährte Finanzierungskultur in Deutschland" in Frage stellen würde. Bewährte Kreditbesicherungen des Mittelstands sollten bei der Berechnung der Eigenkapitalunterlegung risikomindernd anerkannt werden, heißt es weiter. Genannt werden die Begebung von grundpfandrechtlichen Sicherheiten, die Sicherungsübereignung bei einem Betriebsmittel- und Investitionskredit sowie die Abtretung der Ansprüche aus Kapitallebensversicherungsverträgen bei Personenunternehmen. Schließlich wird gefordert, dass der Besitz von Aktien und Beteiligungen von Banken an anderen Unternehmen bei der Anwendung von Ansätzen auf der Basis bankinterner Ratings nicht als "deutlich höheres Risiko" eingestuft wird als ein entsprechender Kredit an das Unternehmen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_251/01
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