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269/2001
Stand: 16.10.2001
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EU-einheitliche Regelung für gesundheitsbezogene Werbung angestrebt

/Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MAR) Die Bundesregierung hält es nach eigenen Angaben für erforderlich, in Bezug auf die Bewerbung von Lebensmitteln mit gesundheitsbezogenen Aussagen eine europaeinheitliche Regelung anzustreben, um keine Handelshemmnisse aufzubauen und auch inländischen Anbietern Chancengleichheit zu verschaffen. Wie die Regierung in ihrer Antwort (14/7205) auf eine Kleine Anfrage der FDP (14/6974) weiter feststellt, ist es seit Inkrafttreten des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes im Jahr 1974 verboten, im Verkehr mit oder in der Werbung für Lebensmittel Aussagen zu verwenden, die sich auf die Beseitigung, Linderung und Verhütung von Krankheiten beziehen. Ein solches Verbot werde in den Mitgliedstaaten jedoch unterschiedlich angewandt, was zu Nachteilen für Verbraucher und Anbieter führe. Der Antwort zufolge bedarf eine EU-einheitliche Regelung aber nicht nur der Verständigung über den Rahmen der gesundheitlichen Auslobungen auf Lebensmitteln, sondern vor allem auch darüber, welches wissenschaftliche Niveau als hinreichend erachtet werden soll.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_269/06
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